Höri/Neerach/Niederglatt

Luftaufnahme Neeracherried: Glattal-/Kaiserstuhlstrasse und Wehntalerstrasse führen durch Ried und kreuzen sich in Kreisel

Da das Neeracherried ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung ist, muss der Kanton Zürich die Wehntalerstrasse und die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse verlegen. Der Zeitplan sieht vor, dass das kantonale Tiefbauamt das Vorprojekt gemäss §13 des Strassengesetzes im Jahr 2025 der Öffentlichkeit präsentieren kann.

Inhaltsverzeichnis

Projektübersicht

Das Neeracherried ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Gegenwärtig wird es von zwei Staatsstrassen zerschnitten, die sich in einem Grosskreisel kreuzen: Die Wehntalerstrasse, welche Bülach und Höri mit Dielsdorf verbindet und täglich von rund 12'500 Fahrzeugen befahren wird. Und die Glattal-/ Kaiserstuhlstrasse, welche das Ried zwischen Neerach und Niederglatt quert. Sie wird südlich vom Kreisel von rund 10'000 Fahrzeugen am Tag befahren. Zum besseren Schutz des Neeracherrieds sieht der kantonale Verkehrsrichtplan einen Rückbau aller Strassen im Bereich Neeracherried vor.

Karte mit eingezeichneter Linienführung: Dielsdorferstrasse westlich des Neeracherrieds sowie Südtangente
Linienführung gemäss Richtplan in blau, blaugestrichelt die alternative Linienführung im Bereich der ARA Niederglatt

Die Richtplanvariante wurde in einem mehrjährigen Planungsprozess unter Einbezug der Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt sowie von Umweltverbänden als Bestvariante bestätigt. Die Verbindung zwischen Neerach und Niederglatt, welche heute über die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse verläuft, würde neu über die Dielsdorferstrasse geführt, welche dazu ausgebaut werden müsste. Anstelle der Wehntalerstrasse ist südlich eine Riedtangente entlang des Fischbachs vorgesehen, welche mit der Umfahrung Höri kombiniert ist. Bei der ARA Niederglatt ist eine alternative Linienführung denkbar.

Im Vorprojekt ist unter anderem zu klären:

  • Ausgestaltung einer neuen Zufahrt zum BirdLife-Naturzentrum
  • Bestimmung der geeigneten Knotenform für den Knoten Riedt sowie Anschlussknoten Grafschaftstrasse-Umfahrungsstrasse (Berücksichtigung Verkehrssicherheit und ggfs. ÖV-Priorisierung)
  • Definition der Querungsstellen für Fussgänger über die Dielsdorferstrasse in Abstimmung auf das Besucherlenkungskonzept von BirdLife
  • Gestaltung Bachdurchlässe mit Zuleitstrukturen, ev. in Kombination mit Wildtierkorridor
  • Revitalisierung Fischbach
  • Variantenentscheid Linienführung im Bereich der ARA Niederglatt

Hintergrund

Dass die Strassen verlegt werden müssen, geht zurück auf die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz der Moore aus dem Jahr 1987, auch bekannt als Rothenthurm-Initiative. In der Bundesverfassung und der zugehörigen Verordnung heisst es seither, dass Moorlandschaften geschützt sind und in ihnen weder gebaut werden, noch Bodenveränderungen vorgenommen werden dürfen. Zudem heisst es darin, dass bestehende Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden müssen.

Sicht über das Neeracherried mit Besuchersteg
Sicht über das Neeracherried mit Besuchersteg Quelle: ALN, FNS (Andreas Lienhard)

Das Neeracherried ist eines der grössten Flachmoore der Schweiz und in verschiedener Hinsicht geschützt: Grossräumig gilt es über die eigentliche Rietfläche hinaus als Moorlandschaft von nationaler Bedeutung und ist zudem im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler als Glaziallandschaft von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen. Die Rietfläche selbst ist als Flachmoor-Objekt sowie als Wasser- und Zugvogelreservat bundesrechtlich geschützt. Zusätzlich ist das Neeracherried auch auf kantonaler Ebene natur- und landschaftsschutzrechtlich geschützt. Die Strassen im Neeracherried beeinträchtigen den geschützten Raum wegen ihrer Barrierewirkung und auch durch die unmittelbaren Auswirkungen des Verkehrs wie Lärm, künstlichem Licht und Schadstoffemissionen.

Bisher sind an der Wehntalerstrasse und der Glattal-/Kaiserstuhlstrasse jeweils nur die nötigsten Sanierungsarbeiten vorgenommen worden. Jetzt ist aber insbesondere die Wehntalerstrasse langsam aber sicher am Ende ihres Lebenszyklus angekommen. Deshalb ist die Verlegung der beiden Strassen aus dem Neeracherried nun unausweichlich. Der äusserst anspruchsvolle Planungsprozess hat bereits vor einigen Jahren begonnen.

Zeitplan

Der Zeitplan sieht vor, dass das Tiefbauamt das Vorprojekt gemäss §13 des Strassengesetzes im Jahr 2025 der Öffentlichkeit präsentieren kann. Wie bereits in der Studienphase sind die betroffenen Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt sowie BirdLife Schweiz eng in den Projektierungs- und Planungsprozess eingebunden.

Die Kickoff-Sitzung mit den Gemeindepräsidenten, BirdLife, der Projektleitung des Tiefbauamtes und Baudirektor Martin Neukom fand bereits Ende September 2022 statt. «Da es sich hier um ein Generationenprojekt im Bereich eines bedeutenden Naturschutzgebiets handelt, ist es mir wichtig, dass sowohl ein politisch breit abgestütztes als auch ein juristisch realisierbares Projekt entsteht», sagt Regierungsrat Martin Neukom.

Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der Dimension des Projekts ist nicht mit einem Baubeginn vor 2034 zu rechnen.
 

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1987 – Annahme der Rothenthurm-Initiative zum Schutz der Moore

2007 – Kantonsrat nimmt eine neue Strassenführung zur Verlegung der Strassen aus dem Bereich des Moors in den Verkehrsrichtplan auf. Vorgesehen ist eine Umfahrungsstrasse südlich des Moorgebietes.

2009/2010 – Zweckmässigkeitsbeurteilung der im kantonalen Richtplan Verkehr eingetragenen Umfahrung des Neeracherrieds. Regierungsrat beschliesst, vorderhand auf die Verlegung der Strasse zu verzichten und die Wehntalerstrasse kurzfristig in der aktuellen Lage und Dimension zu sanieren.

2010 – Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates verlangt mit einer Motion, dass der Regierungsrat einen Kredit für die Verlegung der Strassen im Neeracherried entsprechend dem kantonalen Richtplan vorzulegen habe. Regierungsrat nimmt Anliegen in Form eines Postulats entgegen.

2011 – Die verschiedenen Varianten für die Verlegung der Strasse aus dem Neeracherried werden in einem Workshopverfahren zusammen mit den drei Gemeinden Neerach, Niederglatt, und Höri neu bewertet. Neben den betroffenen Gemeinden und den Fachämtern des Kantons wurden die Planungsregion Unterland sowie verschiedene Umweltverbände in die Planungsarbeiten einbezogen.

2015 – Beurteilung des Vorhabens durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). In ihrem Gutachten kommt die ENHK zum Schluss, dass die im Richtplan vorgesehene Strassenverlegung gesamthaft eine Verbesserung für das Riet mit sich bringen würde. Die von den umliegenden Gemeinden bevorzugte Variante mit Tunnel wird von der ENHK negativ beurteilt.

2016 – Sanierung der Wehntalerstrasse. Damit wird die Betriebssicherheit für die nächsten zehn Jahre gewährleistet.

2017 – Die drei Gemeinden erarbeiteten gemeinsam mit den involvierten Naturschutzverbänden ein eigenes Konzept für eine Umfahrung. Das Konzept beinhaltet verschiedene Anliegen und Wünsche an die Ausgestaltung der vom Kanton vorgesehenen Richtplanvariante. Zusätzlich zur Strassenverlegung wird im Konzept eine Ostumfahrung von Niederglatt gefordert.

2018 – Nach Prüfung des Konzepts beschliesst der Regierungsrat, die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried gemäss Richtplan weiterzuverfolgen. Die von den Gemeinden und den beteiligten Naturschutzverbänden eingebrachten Vorschläge sollen mit Ausnahme der Ostumfahrung Niederglatt im weiteren Projektverlauf vertieft geprüft werden.

2021 – Auf einen umfangreichen Workshop-Prozess zusammen mit den Gemeinden, BirdLife Schweiz sowie Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Fachstellen des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Lärmschutzes folgt der Auftrag des Regierungsrats an die Baudirektion, ein Vorprojekt auszuarbeiten.

2023 – Die Projektierung für die Strassenverlegung im Neeracherried kann beginnen: Der Regierungsrat hat am 21. Dezember 2022 einen entsprechenden Planungs- und Projektierungskredit von 5,95 Millionen Franken bewilligt. 

Pascal Schneider

Projektleiter

pascal.schneider@bd.zh.ch
+41 43 259 31 08

Kontakt

Tiefbauamt - Projektieren und Realisieren

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8090 Zürich
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+41 43 259 55 66

E-Mail

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