Das Neeracherried im Zürcher Unterland ist eines der bedeutendsten und letzten grossen Flachmoore der Schweiz und bundesrechtlich geschützt. Der Kanton Zürich plant, die beiden sanierungsbedürftigen Kantonsstrassen in die angrenzende Landschaft zu verlegen und gleichzeitig für Höri eine Umfahrung zu bauen. Die Strassenverlegung und die ebenfalls geplante Aufwertung des Fischbachs tragen dazu bei, dass das Neeracherried an Wert gewinnt und den nächsten Generationen erhalten bleibt.
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Projektübersicht
Das Neeracherried ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Gegenwärtig wird es von zwei Kantonsstrassen zerschnitten, die sich in einem Grosskreisel kreuzen: Die Wehntalerstrasse, die Bülach und Höri mit Dielsdorf verbindet und täglich von rund 12'500 Fahrzeugen befahren wird. Und die Glattal-/ Kaiserstuhlstrasse, die das Ried zwischen Neerach und Niederglatt quert. Sie wird südlich vom Kreisel täglich von rund 10'000 Fahrzeugen befahren. Zum Schutz des Neeracherrieds sieht der kantonale Verkehrsrichtplan den Rückbau der beiden Strassen im Neeracherried sowie den Bau einer neuen Umfahrung für Höri vor. Gleichzeitig sollen die Schutzverordnung für das Ried überarbeitet sowie der Fischbach aufgewertet werden.
Die Richtplanvariante wurde in einem mehrjährigen Planungsprozess unter Einbezug der Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt sowie von Umweltverbänden als Bestvariante bestätigt. Die Verbindung zwischen Neerach und Niederglatt, die heute über die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse verläuft, würde neu über die Dielsdorferstrasse geführt, die dazu ausgebaut werden müsste. Anstelle der Wehntalerstrasse ist südlich eine Riedtangente entlang des Fischbachs vorgesehen, die mit der Umfahrung Höri kombiniert ist. Bei der ARA Niederglatt ist eine alternative Linienführung denkbar.
Im Vorprojekt sind unter anderem folgende Punkte zu klären:
- Ausgestaltung einer neuen Zufahrt zum BirdLife-Naturzentrum
- Bestimmung der geeigneten Form für die Kreuzung Riedt sowie die Anschlusskreuzung Grafschaftstrasse/Umfahrungsstrasse (Berücksichtigung Verkehrssicherheit und allenfalls ÖV-Priorisierung)
- Definition der Querungsstellen für den Fussverkehr über die Dielsdorferstrasse in Abstimmung mit dem Besucherlenkungskonzept von BirdLife
- Gestaltung der Bachdurchlässe mit Zuleitstrukturen, ev. in Kombination mit einem Wildtierkorridor
- Aufwertung des Fischbachs
- Entscheid über die Linienführung im Bereich der Kläranlage Niederglatt
Informationsveranstaltung Neeracherried
Hintergrund
Dass die Strassen verlegt werden müssen, geht auf die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz der Moore aus dem Jahr 1987 (auch bekannt als Rothenthurm-Initiative) zurück. In der Bundesverfassung und der zugehörigen Verordnung heisst es seither, dass Moorlandschaften geschützt sind und in ihnen weder gebaut werden darf, noch Bodenveränderungen vorgenommen werden dürfen. Ausserdem müssen bestehende Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden.
Das Neeracherried ist eines der grössten Flachmoore der Schweiz und in verschiedener Hinsicht geschützt: Grossräumig gilt es über die eigentliche Rietfläche hinaus als Moorlandschaft von nationaler Bedeutung und ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler als Glaziallandschaft von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen. Die Rietfläche selbst ist als Flachmoor-Objekt sowie als Wasser- und Zugvogelreservat bundesrechtlich geschützt. Zusätzlich ist das Neeracherried auf kantonaler Ebene natur- und landschaftsschutzrechtlich geschützt. Die Strassen im Neeracherried beeinträchtigen den geschützten Raum wegen ihrer Barrierewirkung und durch die unmittelbaren Auswirkungen des Verkehrs wie Lärm, künstlichem Licht und Schadstoffemissionen.
Bisher sind an der Wehntalerstrasse und der Glattal-/Kaiserstuhlstrasse jeweils nur die nötigsten Sanierungsarbeiten vorgenommen worden. Jetzt ist insbesondere die Wehntalerstrasse am Ende ihres Lebenszykluses angekommen. Es ist eine umfassende Sanierung erforderlich, bei der nicht nur der Strassenbelag, sondern auch der Strassenunterbau und die Entwässerung erneuert werden müssten. Der Moorschutz untersagt solche baulichen Massnahmen, weshalb der Kanton Zürich entschieden hat, die beiden Strassen in die angrenzende Landschaft zu verlegen. Um die Einwohnerinnen und Einwohner von Höri vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wurde die Südumfahrung von Höri ins Projekt integriert.
In einer Studie wurde für die Strassen jene Linienführung ermittelt, die den kleinstmöglichen Eingriff für die Natur bedeutet und die trotzdem eine sinnvolle Strassenverbindung zwischen Dielsdorf, Niederglatt, Höri und Neerach gewährleistet.
Die betroffenen Gemeinden sind ebenso wie die Interessenverbände in den anspruchsvollen Projektierungsprozess eingebunden.
Zeitplan
Der Zeitplan sieht vor, dass das kantonale Tiefbauamt das Vorprojekt für die Verlegung der Strassen sowie die Umfahrung Höri gemäss §13 des Strassengesetzes im Jahr 2027 der Öffentlichkeit präsentieren kann.
«Da es sich hier um ein Generationenprojekt im Bereich eines bedeutenden Naturschutzgebiets handelt, ist es mir wichtig, dass sowohl ein politisch breit abgestütztes als auch ein juristisch realisierbares Strassenprojekt entsteht», sagt Baudirektor Martin Neukom. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der Dimension des Projekts ist nicht mit einem Baubeginn vor 2034 zu rechnen.
Das Projekt für die Aufwertung des Fischbachs sowie die Überarbeitung der Schutzverordnung für das Neeracherried sowie die damit verbundene Definition der Potenzialflächen für Feuchtgebiete erfolgen parallel zur Projektierung des Strassenprojekts.
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1987 – Annahme der Rothenthurm-Initiative zum Schutz der Moore
2007 – Kantonsrat nimmt eine neue Strassenführung zur Verlegung der Strassen aus dem Bereich des Moors in den Verkehrsrichtplan auf. Vorgesehen ist eine Umfahrungsstrasse südlich des Moorgebietes.
2009/2010 – Zweckmässigkeitsbeurteilung der im kantonalen Richtplan Verkehr eingetragenen Umfahrung des Neeracherrieds. Regierungsrat beschliesst, vorderhand auf die Verlegung der Strasse zu verzichten und die Wehntalerstrasse kurzfristig in der aktuellen Lage und Dimension zu sanieren.
2010 – Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates verlangt mit einer Motion, dass der Regierungsrat einen Kredit für die Verlegung der Strassen im Neeracherried entsprechend dem kantonalen Richtplan vorzulegen habe. Regierungsrat nimmt Anliegen in Form eines Postulats entgegen.
2011 – Die verschiedenen Varianten für die Verlegung der Strasse aus dem Neeracherried werden in einem Workshopverfahren zusammen mit den drei Gemeinden Neerach, Niederglatt, und Höri neu bewertet. Neben den betroffenen Gemeinden und den Fachämtern des Kantons wurden die Planungsregion Unterland sowie verschiedene Umweltverbände in die Planungsarbeiten einbezogen.
2015 – Beurteilung des Vorhabens durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). In ihrem Gutachten kommt die ENHK zum Schluss, dass die im Richtplan vorgesehene Strassenverlegung gesamthaft eine Verbesserung für das Riet mit sich bringen würde. Die von den umliegenden Gemeinden bevorzugte Variante mit Tunnel wird von der ENHK negativ beurteilt.
2016 – Sanierung der Wehntalerstrasse. Damit wird die Betriebssicherheit für die nächsten zehn Jahre gewährleistet.
2017 – Die drei Gemeinden erarbeiteten gemeinsam mit den involvierten Naturschutzverbänden ein eigenes Konzept für eine Umfahrung. Das Konzept beinhaltet verschiedene Anliegen und Wünsche an die Ausgestaltung der vom Kanton vorgesehenen Richtplanvariante. Zusätzlich zur Strassenverlegung wird im Konzept eine Ostumfahrung von Niederglatt gefordert.
2018 – Nach Prüfung des Konzepts beschliesst der Regierungsrat, die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried gemäss Richtplan weiterzuverfolgen. Die von den Gemeinden und den beteiligten Naturschutzverbänden eingebrachten Vorschläge sollen mit Ausnahme der Ostumfahrung Niederglatt im weiteren Projektverlauf vertieft geprüft werden.
2021 – Auf einen umfangreichen Workshop-Prozess zusammen mit den Gemeinden, BirdLife Schweiz sowie Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Fachstellen des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Lärmschutzes folgt der Auftrag des Regierungsrats an die Baudirektion, ein Vorprojekt auszuarbeiten.
2023 – Die Projektierung für die Strassenverlegung im Neeracherried kann beginnen: Der Regierungsrat hat am 21. Dezember 2022 einen entsprechenden Planungs- und Projektierungskredit von 5,95 Millionen Franken bewilligt.
Weiterführende Informationen
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- Medienmitteilung vom 05.01.2022: Projektierung für die Strassenverlegung im Neeracherried kann beginnen
- Medienmitteilung vom 11.06.2021: Strassenverlegung aus Neeracherried geht in die nächste Runde
- Medienmitteilung vom 24.05.2018: Regierungsrat plant Strassenverlegung aus dem Neeracherried
- Medienmitteilung vom 26.09.2011: Workshop Neeracherried mit den Gemeinden gestartet
- Medienmitteilung vom 18.05.2011: Kanton und Gemeinden prüfen erneut Varianten für Umfahrung Neeracherried
- Medienmitteilung vom 03.06.2010: Kanton will auf Umfahrung des Neeracherrieds verzichten
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Tiefbauamt - Projektieren und Realisieren
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