Die öffentliche Planauflage ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung, wenn Richt- und Nutzungspläne aufgestellt oder geändert werden. Dazu informiert sie über die Rekursfristen bei raumplanerischen Anordnungen.
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Kurz erklärt
Wenn Richt- und Nutzungspläne aufgestellt oder geändert werden, besteht ein Anspruch auf Mitwirkung. Hierfür werden die Richt- und Nutzungspläne öffentlich aufgelegt, um die Information und Transparenz im Planungsprozess zu gewährleisten. Dabei können Sie sich innerhalb der im Amtsblatt angegebenen Zeitspanne nach der Bekanntmachung zum Planinhalt äussern.
Des Weiteren können Anordnungen in Anwendung des Raumplanungsrechts, des Umweltschutzgesetzes oder des Planungs- und Baugesetzes angefochten werden. Einzelheiten und Ausnahmen regelt das Planungs- und Baugesetz. Die Anfechtungsfristen (für Rekurse) betragen hierfür grundsätzlich 30 Tage.
Die Dokumente mit den entsprechenden Angaben und Fristen finden Sie verlinkt auf dieser Seite unter den aktuell aufliegenden Geschäfte.
Einsehen von Geschäften
Die Planauflage erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung in Amtsblättern sowie durch physische und digitale Bereitstellung der Unterlagen.
Die unten aufgeführten Geschäfte können bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Amt für Raumentwicklung an der Stampfenbachstrasse 12 im 4. Stock am Empfang während der Öffnungszeiten (siehe Kontakt) eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Aktuell aufliegende Geschäfte
Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 - Öffentliche Auflage
- Gemeinde: Niederweningen
- Publiziert im Amtsblatt: 13. März 2026
Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Teilrevision Weisslingen - Bekanntmachung des Inkrafttretens
- Gemeinde: Weisslingen
- Publiziert im Amtsblatt: 13. März 2026
Kantonaler Gestaltungsplan «Kiesabbau Im Feld» - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG
- Gemeinde: Fehraltorf
- Publiziert im Amtsblatt: 13. März 2026
Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG
- Gemeinde: Lufingen
- Publiziert im Amtsblatt: 13. März 2026
Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG
- Gemeinde: Winterthur
- Publiziert im Amtsblatt: 16. Januar 2026
Teilrevision statische Waldgrenzen und kantonale Nutzungszonen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG
- Gemeinde: Hedingen
- Publiziert im Amtsblatt: 20. Februar 2026
Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG
- Gemeinde: Schwerzenbach
- Publiziert im Amtsblatt: 13. Februar 2026
Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG
- Gemeinde: Herrliberg
- Publiziert im Amtsblatt: 13. Februar 2026
Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Festsetzung
- Gemeinde: Oberglatt
- Publiziert im Amtsblatt: 13. Februar 2026
Kantonaler Gestaltungsplan «Limmattaler Energiezentrum» mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Gewässerraumfestlegung - öffentliche Auflage
- Gemeinde: Dietikon
- Publiziert im Amtsblatt: 20. Januar 2026
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