Kommunale Strassenprojekte

Wenn eine Gemeinde eine Strasse plant, baut oder instand setzt, sind oftmals auch die Interessen des Kantons berührt. Die Bewilligung und Festsetzung von kommunalen Strassenprojekten ist ein komplexer Prozess, an dem viele Akteure beteiligt sind. Hier finden Sie Informationen zum Verfahren.

Inhaltsverzeichnis

Bewilligung

Wenn das Strassenprojekt einer Gemeinde die Interessen des Kantons berührt (Gewässer, Wald, Einmündung in Kantonsstrasse, Bodenverbrauch etc.), so muss die Baudirektion rechtzeitig angehört werden. So steht es im Strassengesetz vom 27. September 1981 (Paragraf 12, Abs. 2).

Innerhalb der Baudirektion stellt die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) sicher, dass alle kantonalen Bewilligungstatbestände umfassend koordiniert und abschliessend entschieden werden. Die zuständige Gemeinde reicht die benötigten Unterlagen in digitaler Form (als PDF) bei der KOBU ein.

Festsetzung

Projekte für Gemeindestrassen werden gemäss Strassengesetz (Paragraf 15 Abs. 2) von den Gemeinden festgesetzt. Dafür holt die Gemeinde zunächst alle nötigen Bewilligungen ein. Im Festsetzungsbeschluss wird die Bewilligung der Baudirektion erwähnt und für verbindlich erklärt.

Ablaufschema

Das Ablaufschema stellt das komplette Verfahren und die involvierten Stellen übersichtlich dar.  

Weiterführende Informationen

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Rechtliche Grundlagen

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