Wenn eine Gemeinde eine Strasse plant, baut oder instand setzt, sind oftmals auch die Interessen des Kantons berührt. Die Bewilligung/Genehmigung und Festsetzung von Gemeindestrassenprojekten ist ein komplexer Prozess, an dem viele Akteure beteiligt sind. Hier finden Sie Informationen zum Verfahren.
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Bewilligung/Genehmigung
Wenn das Strassenprojekt einer Gemeinde die Interessen des Kantons berührt (Gewässer, Wald, Einmündung in Kantonsstrasse, Bodenverbrauch etc.), so muss die Baudirektion rechtzeitig angehört werden. So steht es im Strassengesetz vom 27. September 1981 (Paragraf 12, Abs. 2).
Innerhalb der Baudirektion stellt die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) sicher, dass alle kantonalen Bewilligungstatbestände umfassend koordiniert und abschliessend entschieden werden. Die zuständige Gemeinde reicht die benötigten Unterlagen in digitaler Form (als PDF) bei der KOBU ein (kofu@bd.zh.ch).
Festsetzung
Projekte für Gemeindestrassen werden gemäss Strassengesetz (Paragraf 15 Abs. 2) von den Gemeinden festgesetzt. Dafür holt die Gemeinde zunächst alle nötigen Bewilligungen/Genehmigungen ein. Im Festsetzungsbeschluss werden die Bewilligungen/Genehmigungen der Baudirektion erwähnt.
Ablaufschema
Das Ablaufschema stellt das komplette Verfahren und die involvierten Stellen übersichtlich dar.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Baudirektion - Koordination Bau und Umwelt
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