Weisung über Sozialabzüge und Steuertarife und weitere Publikationen im Zürcher Steuerbuch
Mitteilung 15.04.2026
Das kantonale Steueramt hat die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife, die Weisung des Regierungsrates über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie einen Praxishinweis und eine Mitteilung im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Das kantonale Steueramt hat die folgenden Weisungen, einen Praxishinweis und eine Mitteilung in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen:
- Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife (ab Steuerperiode 2026) (ZStB Nr. 34.1): Die Weisung enthält neu Ausführungen zu den abzugsfähigen Kinderdrittbetreuungskosten während den Schulferien sowie zum maximalen Kindesvermögen bzw. -einkommen für die Gewährung des Kinderabzugs bei volljährigen Kindern.
- Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern (ZStB 21.3): Die Weisung des Regierungsrats legt fest, unter welchen Voraussetzungen für die Staats- und Gemeindesteuern ein Härtefalleinschlag auf den Eigenmietwert gewährt werden kann.
- Steuerliche Behandlung von Wahlkampfspenden (ZStB Nr. 31.4): Der Praxishinweis erklärt die Steuerfolgen von Wahlkampfspenden bei den Kandidierenden sowie die Abzugsfähigkeit von Wahlkampfspenden bei Privatpersonen wie auch juristischen Personen. Er entspricht der langjährigen Praxis des Steueramtes.
- Mitteilung des kantonalen Steueramtes über die Anteile der einzelnen Kirchgemeinden an der Kirchensteuer juristischer Personen für die Steuerperioden 2027/2028 (ZStB Nr. 203.1): Das kantonale Steueramt hat für die Steuerperioden 2027 und 2028 die den staatlich anerkannten Kirchgemeinden zustehenden Anteile an der Kirchensteuer juristischer Personen festgelegt.