Elektro-Trendfahrzeuge erfreuen sich grosser Beliebtheit – doch welche Regeln gelten?
Fachfrage 23.07.2025
Bevor Sie ein Elektro-Trendfahrzeug kaufen, empfehlen wir Ihnen, sich über die Strassenzulassung und die geltenden Vorschriften zu informieren. Stellen Sie sicher, dass Sie das Fahrzeug beherrschen, bevor Sie losfahren. So tragen Sie zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei.
Erlaubt im Verkehr: E-Bike, E-Trottinett, E-Roller und E-Scooter
E-Trottinett, E-Roller sowie E-Scooter gehören in die Kategorie der Leichtmotorfahrräder und sind den langsamen E-Bikes gleichgestellt. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, muss die Velowege und Velostreifen nutzen. Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist.
Die maximale Geschwindigkeit, die durch reine Motorenleistung erreicht wird, beträgt 25 km/h. Für die Benutzung gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nur fahren, wenn sie einen Mofa-Ausweis besitzen. Ein Kontrollschild wird nicht benötigt.
Schützen Sie sich, indem Sie einen Helm, helle Kleidung sowie reflektierende Accessoires tragen beziehungsweise Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschoner nutzen.
Nicht erlaubt im Verkehr: Monowheel, und Hoverboard und E-Skateboard
Monowheel, und Hoverboard und E-Skateboard sind aktuell nicht für den Verkehr zugelassen. Sie dürfen daher nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Velowegen und im Strassenverkehr sind sie verboten. Bei Widerhandlungen erfolgt eine Verzeigung an die zuständige Untersuchungsbehörde.