Digitale Basisdienste: Mit Neuerlass Rechtsgrundlagen schaffen

Bevölkerung und Unternehmen sollen ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrnehmen können (RRB Nr. 1362/2021). Digitale Basisdienste bilden wichtige Komponenten der digitalen Verwaltung. Damit das digitale Leistungsangebot der Verwaltung weiter ausgebaut werden kann, sind neue Rechtsgrundlagen erforderlich. Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über digitale Basisdienste durchzuführen.

Geregelt werden sollen die elektronische Identifizierung unter Verwendung des Authentifizierungsdienstes des Bundes sowie ein zentraler Webzugang zu elektronisch angebotenen Leistungen der öffentlichen Organe («Zürikonto»). Weiter wird eine Regelung zur Verwendung des digitalen Arbeitsplatzes als verwaltungsinterner Basisdienst vorgeschlagen. Im Sinne einer zukunftsorientierten Gesetzgebung wurden Bestimmungen zur Interoperabilität und zur Entwicklung von digitalen Basisdiensten in den Vorentwurf aufgenommen. Mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen zu diesen Aspekten soll das Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen und Akteure inner- und ausserhalb der Zentralverwaltung unterstützt und technologische Möglichkeiten für digitale Basisdienste genutzt werden können.

Das Rechtsetzungsprojekt erfolgt in Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Regierungsrates (RRB Nr. 390/2018; Handlungsfeld 2 der strategischen Initiative Recht) und der Motion KR-Nr. 158/2021 betreffend Digitale Grundleistungen Kanton und Gemeinden.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 13. Mai 2024. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich (Suchbegriff «Gesetz über digitale Basisdienste»).

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 147/2024 ist unter zh.ch/rrb verfügbar.

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