Fachtagung zum Bedrohungsmanagement

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind hochaktuelle Themen: Der Regierungsrat legte «Gewalt gegen Frauen» als einen Schwerpunkt für die laufende Legislatur fest. Ein wichtiger Bestandteil davon bildet die Umsetzung der geforderten Massnahmen der sogenannten Istanbul-Konvention. Diese ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Bei der diesjährigen Fachtagung vom 3. November 2022 haben verschiedene Referentinnen und Referenten einen Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzungen gegeben.

Die Fachtagung Bedrohungsmanagement zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde in Dübendorf von der Kantonspolizei Zürich und der Universität Zürich, der Psychiatrischen Universitätsklinik und der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich durchgeführt. Interessierte Fachpersonen aus der ganzen Schweiz nahmen an der Veranstaltung teil, um von zahlreichen Expertinnen und Experten tiefere Einblicke in die Umsetzungen der Massnahmen zu erhalten und sich untereinander zu vernetzen.

Nach einem Grusswort von Sicherheitsdirektor Mario Fehr zeigten die Expertinnen und Experten in ihren Referaten verschiedene Aspekte des Bedrohungsmanagements zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Aus gesamtschweizerischer Sicht ist eine stetige Zunahme von polizeilich registrierten Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich zu verzeichnen. Dies ist unter anderem auf die verstärkte Inanspruchnahme von Hilfe und eine erhöhte Anzeigequote zurückzuführen. Darüber hinaus machte sich die Ratifikation der Istanbul-Konvention auf politischer Ebene spürbar: Es wurden Debatten ausgelöst und Massnahmen beschlossen. So hat beispielsweise der Bundesrat als Folge der Gleichstellungsstrategie 2030 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention lanciert.

Im Kanton Zürich obliegt die übergeordnete Koordination zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Kantonspolizei Zürich. Sie stimmt die Umsetzung der durch den Regierungsrat festgelegten prioritären Massnahmen mit den Verantwortlichen in unterschiedlichen Bereichen ab. Darunter fallen unter anderem die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen, Zugang zur Opferhilfe und das Gewährleisten von Schutzunterkünften. Auch die Strafverfolgung, Schutzmassnahmen für Betroffene und die Präventionsarbeit sowie Arbeit mit Gewaltausübenden gehören dazu. Unter der Arbeit mit Gewaltausübenden wird das Lernprogramm «Partnerschaft ohne Gewalt» mit Fokus auf Rückfallprävention verstanden. Es bildet ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Massnahmen des Nationalen Aktionsplans. Eine koordinierte Vorgehensweise ist demnach der Schlüssel zu einer wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

An der Fachtagung referierten Expertinnen und Experten der Kantonspolizei Zürich, der Universität Zürich, der Staatsanwaltschaft und der Opferhilfestelle des Kantons Zürich, des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, der Hochschule Luzern, der Kantonspolizei Bern sowie des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich.

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