Kein Schnee und Eis auf Autodächern

Die Situation kennen viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihr Fahrzeug nachts im Freien abgestellt haben: In der kalten Jahreszeit sind die Scheiben von einer teils hartnäckigen Eisschicht bedeckt. Dann ist vor Antritt der Fahrt Scheibenkratzen angesagt. Doch wie ist es mit der Schneeschicht auf dem Autodach? Kann man sich die Mühe sparen und losfahren, wenn sonst die Scheiben frei sind?

Schnee auf Fahrzeugdächern und auch auf Motorhauben soll vollständig entfernt werden. Dies steht im Strassenverkehrsrecht zwar nicht wörtlich geschrieben, doch diese Pflicht ergibt sich aus grundsätzlichen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts: Einerseits dürfen Fahrzeuge nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie betriebssicher sind und sich in vorschriftsgemässem Zustand befinden; es darf niemand gefährdet und nichts beschädigt werden. Anderseits darf niemand gefährdet oder belästigt werden – und es darf nichts ab Fahrzeugen herunterfallen oder heruntergeweht werden können.

Besonders nasser, kompakter oder älterer, gefrorener Schnee gefährdet nachfolgende Fahrzeuge, wenn er sich in Kurven oder im Kreisverkehr vom Fahrzeugdach löst und auf Trottoirs oder auf die Fahrbahn fällt. Nicht zu unterschätzen ist die plötzliche Sichtbehinderung, die entsteht, wenn der Schnee beim Bremsen über die Windschutzscheibe rutscht. Häufig können die Scheibenwischer die plötzliche Schneelast nicht beseitigen. Wenn solche Situationen zu einem Unfall führen, sind Fahrzeuglenkende straf- und haftbar.

Dass die Fahrzeugscheiben vor dem Antritt der Fahrt vollständig von Schnee und Eis befreit werden müssen, ist vielen bekannt und eigentlich selbstverständlich. Um ein zugeschneites Auto in betriebssicheren Zustand zu versetzen, reicht es demnach nicht, einfach Gucklöcher in die Schneedecke zu machen. Damit niemand in Gefahr gebracht wird, ist das gesamte Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Und dabei darf auch die Fahrzeugbeleuchtung nicht vergessen werden.

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