Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich

Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten Landwirtschaftsflächen der Schweiz. Der im Jahr 2020 durch den Bundesrat revidierte Sachplan FFF (SP FFF) stärkt das Schutzinteresse, strebt eine Vereinheitlichung der Ausscheidung neuer FFF an und regelt den Umgang bei deren Beanspruchung.

Was ändert sich im Kanton Zürich durch den SP FFF 2020?

Ergänzung Kriterien für FFF

Die bisherige FFF-Ausscheidung basiert im Kanton Zürich auf den landwirtschaftlichen Nutzungseignungsklassen (NEK). Dies wird im Grundsatz beibehalten. In gewissen Fällen müssen die neuen Mindestanforderungen des SP FFF berücksichtigt werden. Das Merkblatt «Kriterien für Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich» (siehe www.zh.ch/fruchtfolgeflaechen) wurde entsprechend aktualisiert.

Stärkung Interessenabwägung

Durch den revidierten SP FFF wird das Schutzinteresse der FFF beim Planen ausserhalb des Siedlungsgebiets und Bauen ausserhalb der Bauzonen gestärkt. Wird eine Beanspruchung von FFF beabsichtigt, muss der Bedarf für die vorgesehene Nutzung ausgewiesen werden. Es ist nachzuweisen, dass die Nutzung nicht innerhalb des Siedlungsgebiets untergebracht werden kann. Weiter müssen Standortalternativen geprüft und eine nachvollziehbare Interessenabwägung durchgeführt werden. Bei einer Beanspruchung ist eine optimale Nutzung der Fläche (kompakte Anordnung der Bauten, Anlagen und Erschliessung) sicherzustellen.

Ein gelb blühendes Rapsfeld neben einer grünbewachsenen Ackerfläche, im Hintergrund ein alleinstehender Baum.
Schutz der Fruchtfolgeflächen dient der Ernährungssicherheit, Quelle: Fachstelle Bodenschutz

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