Rasche Umsetzung der eidgenössischen Motion zur kostendeckenden Finanzierung von Kinderspitälern gefordert
Mitteilung 18.11.2022
GDK-Ost • Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone (GDK-Ost) fordert eine rasche Umsetzung der eidgenössischen Motion zur kostendeckenden Finanzierung von Kinderspitälern.
Vor mehr als zwei Jahren wurde der Bundesrat von den eidgenössischen Räten mit der Motion «Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen» beauftragt, geeignete Massnahmen gegen die strukturelle Unterfinanzierung in der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin zu treffen. Die Motion greift vier Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau auf. Bisher hat der Bundesrat keine Gesetzesvorlage vorgelegt. Die GDK-Ost fordert den Bundesrat dringend auf, die Motion zugunsten einer adäquaten Kinder- und Jugendmedizin rasch umzusetzen.
Zwischen Juni und Dezember 2018 wurden vier Standesinitiativen für eine kostendeckende Finanzierung von Kinderspitälern und Kinderkliniken eingereicht. Ziel war, eine nachhaltige Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung in der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin zu finden. Der finanzielle Handlungsbedarf ist auch von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates erkannt worden, woraufhin diese die Motion «Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen» einreichte. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben am 4. Dezember 2019 bzw. 19. September 2020 die Motion angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen und, falls erforderlich, die notwendigen Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. Der Bundesrat ist in dieser Sache untätig geblieben, obwohl das Parlamentsgesetz ihn verpflichtet hätte, die Motion bis am 19. September 2022 umzusetzen.
Die GDK-Ost anerkennt die Bemühungen des Bundesrates, in der Diskussion rund um die Tarifstrukturen die Besonderheiten der Kindermedizin adäquat zu berücksichtigen. Sie sehen aber, wie der Nationalrat und der Ständerat, betreffend die Finanzierung der Kindermedizin grossen Handlungsbedarf. Leistungen, die in der notwendigen Qualität effizient und kostengünstig erbracht werden, müssen in den Tarifstrukturen für die Kinderspitäler sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen abgebildet und kostendeckend vergütet werden. Andernfalls droht sich die Behandlungsqualität in den Kinderspitälern und Kinderkliniken zu verschlechtern, was vor allem für Kinder und Jugendliche mit seltenen und chronischen Krankheiten fatal wäre. Eine Verschlechterung der Versorgungsqualität schlägt zudem negativ auf die Qualität der Kinderspitäler und Kinderkliniken als Aus- und Weiterbildungsstätten für Kinderärzte durch, die nach ihrer Assistenzzeit in die Praxis wechseln und fortan eine zentrale Rolle in der Grundversorgung übernehmen. Dies geht mit einem zunehmenden Risiko für die entsprechende Grundversorgung einher.
Im Interesse der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen fordern die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich den Bundesrat daher eindringlich auf, die Motion «Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen» ohne Verzug umzusetzen.