Vogelgrippe bei Hausgeflügel in Süddeutschland – der Bund ergreift Massnahmen

In Deutschland grassiert die Vogelgrippe seit gut zwei Wochen in zahlreichen Geflügelhaltungen. Der süddeutsche Raum ist stark betroffen. Um die Schweizer Geflügelhaltungen zu schützen, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorbeugende Massnahmen an, welche die Kantone umsetzen. Für Menschen besteht nach aktuellem Wissensstand keine Gefahr.

Aus einem Geflügelbetrieb mit Aufzucht von Junghennen sind zahlreiche mit Vogelgrippe infizierte Tiere über mobile Geflügelhändler verkauft worden. So hat sich die Krankheit rasch über fast ganz Deutschland verbreitet, wobei Baden-Württemberg besonders betroffen ist. Nach heutigen Kenntnissen sind keine infizierten Tiere in die Schweiz verkauft worden.

Deutschland hat zur Bekämpfung der Vogelgrippe rund um die Seuchenbetriebe Schutz- und Überwachungszonen verhängt. Im süddeutschen Raum erstrecken sich diese auf Schweizer Boden. Das BLV erlässt deshalb für dieses Gebiet vorbeugende Massnahmen, um eine Einschleppung des Virus zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung zu unterbinden.

Ab dem 10. April 2021 und bis mindestens Ende Monat gelten für bestimmte Gemeinden in den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Basel-Landschaft verschärfte Massnahmen. Der Kanton Zürich ist davon bislang nicht betroffen.

Für die ganze Schweiz gilt vorbeugend ein Ausfuhrverbot für Geflügel, Eier und verschiedenen Geflügelprodukte.

Registrierungspflicht – auch für Klein- und Hobbyhaltungen

Generell sind alle Geflügelhaltenden verpflichtet, ihre Tierbestände beim zuständigen kantonalen Veterinäramt zu registrieren.

Zudem sollen sich Geflügelhaltende, die seit Anfang März lebendes Geflügel von einem mobilen Händler in Deutschland erworben haben, umgehend beim Veterinäramt melden. 

Die Geflügelhaltenden werden angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten. Dies gilt insbesondere für den grenznahen Raum zu Baden-Württemberg.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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