Umgang mit psychisch auffälligen Gefährdern

Der Umgang mit psychisch auffälligen Personen, die als Gefährderinnen oder Gefährder eingestuft werden, ist eine grosse Herausforderung. Oft stehen bedrohliche Verhaltensweisen im Raum, die strafrechtlich kaum fassbar sind, aber dennoch begründet Anlass zu ernsthaften Befürchtungen für eine bevorstehende Gewalttat geben. Das war Thema der diesjährigen Fachtagung Bedrohungsmanagement.

Die Fachtagung wurde von der Kantonspolizei Zürich, der Universität Zürich, der Psychiatrischen Universitätsklinik und der Oberstaatsanwaltschaft organisiert. Sie hat mit zahlreichen Referentinnen und Referenten Anfang November in Dübendorf stattgefunden. Interessierte Fachleute aus der ganzen Schweiz sorgten dafür, dass der Anlass restlos ausgebucht war.

In ihren Referaten zeigten die Experten der Kantonspolizei Zürich verschiedene Aspekte des Bedrohungsmanagements und der Polizeiarbeit auf. So ist seit 2012 im Kanton Zürich eine stetige Zunahme von Ausrückfällen der Polizei im Kontext von psychischen Auffälligkeiten zu verzeichnen. Im Jahr 2020 betraf dies rund 14 Ausrückfälle pro Tag. Der Regierungsrat legte denn auch in der laufenden Legislatur einen Schwerpunkt im Bereich der Gefährdung durch psychisch auffällige Personen.

Um dieser Gefahr wirksam entgegentreten zu können, bedarf es der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen, insbesondere solchen der Strafverfolgung und des Gesundheitswesens. Dabei stellt die Früherkennung und damit verbunden der Informationsaustausch einen Schlüsselprozess dar.

Im Rahmen der polizeilichen Intervention stehen die Beschaffung von Informationen, der Schutz von Drittpersonen sowie das Abklären von strafbarem Verhalten im Vordergrund. Liegt vordergründig kein strafbares Verhalten vor, stossen polizeiliche und strafprozessuale Massnahmen im Umgang mit psychisch auffälligen Personen rasch an ihre Grenzen. Zivilrechtliche Massnahmen wie beispielsweise die Fürsorgerische Unterbringung sind durch Ärztinnen oder Ärzte zu prüfen.

Präventive Instrumente erlangen in solchen Konstellationen grosse Bedeutung. Im Bereich der präventiven Gefahrenabwehr ist die Gefährderansprache eines der wichtigsten Werkzeuge. Der direkte Kontakt mit betroffenen Personen erlaubt fundierte Risiko- und Schwachstellenanalysen und unterstützt die Einleitung von zielführenden Massnahmen im Verbund aller relevanten Behörden und Institutionen. Ein gemeinsames, organisationsübergreifendes Fallverständnis ist dazu notwendig.

An der Fachtagung referierten neben Fachpersonen aus den organisierenden Institutionen auch solche der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zum Thema.

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