Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021
Mitteilung 11.11.2020
Die Höchstabzüge für die Säule 3a im Steuerjahr 2021 sind im Zürcher Steuerbuch publiziert worden.
Der Bundesrat hat die Höchstabzüge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ab 1. Januar 2021 neu auf Fr. 6'883 (bei Zugehörigkeit zu einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge) bzw. auf Fr. 34'416 (ohne Zugehörigkeit zu einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge) festgesetzt. Das Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule a) wurde entsprechend angepasst und im Zürcher Steuerbuch (ZStB Nr. 31.1) publiziert.