Anteile der Kirchgemeinden an der Kirchensteuer juristischer Personen

Die Finanzdirektion hat die Anteile der Kirchgemeinden an der Kirchensteuer juristischer Personen für die Steuerperioden 2021 und 2022 festgelegt.

Die Mitteilung der Finanzdirektion über die Anteile der Kirchgemeinden an der Kirchensteuer juristischer Personen für die Steuerperioden 2021/2022 (ZStB Nr. 203.1) basiert auf dem Kreisschreiben der Finanzdirektion an die Gemeinderäte, Kirchenpflegen und Gemeindesteuerämter über die Kirchensteuerpflicht vom 18. November 1998 (ZStB Nr. 201.1 Ziff. 17-19). Die entsprechenden Anteile werden alle zwei Jahre durch die Gemeindesteuerämter aufgrund der Anzahl der steuerpflichtigen natürlichen Personen, welche den einzelnen anerkannten Kirchgemeinden angehören, ermittelt. Die Mitteilung der Finanzdirektion gilt für die Steuerperioden 2021 und 2022.

Weiter wurde der Praxishinweis "Kinderbetreuungskosten beim Besuch von Tagesschulen und Internaten (ZStB Nr. 34.3) aus dem Zürcher Steuerbuch entfernt. Der Inhalt dieses Praxishinweises ist bereits früher in die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife (ZStB Nr. 34.1, Rz 42 und 44) aufgenommen worden.

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