Spass an Halloween hat Grenzen
Fachfrage 30.10.2018
Verkleidet nach Süssem verlangen, bei Dunkelheit von Haus zu Haus gehen: In der Gruppe getraut sich manch einer mehr als allein. Aber weil Halloween allen Spass machen soll, darf das Ganze nicht überborden und zu keinem Zeitpunkt zu Straftaten wie Sachbeschädigungen führen.
Der Brauch des Halloweenfests ist bei Kindern und Jugendlichen beliebt. In einer strukturierten Zeit mit festen Regeln und geordneten Abläufen kommt ein Abend für «brauchtümliches» Streichespielen gelegen.
Jedes Jahr verzeichnet die Polizei auf Kantonsgebiet etliche Sachbeschädigungen, Ruhestörungen und Randalierer. Mehrere tausend Franken Sachschaden entstehen durch Reinigungs- und Reparaturarbeiten an eierverschmierten Hauswänden, gesprengten Briefkasten oder angezündeten Containern.
Erwachsene stehen als Bezugs-, Lehrpersonen oder Eltern in der Pflicht, die Jugend über die Unterschiede zwischen Streich und Straftat aufzuklären. Ein offenes Gespräch kann helfen, die Grenzen zu erkennen und im Einzelfall richtig zu handeln. Mit einem Merkblatt unterstützen wir Sie dabei.
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung