Digitalisierte Unterschriften unter Polizeirapporten

Die Zürcher Polizeien haben 2013 die mobile Rapporterstattung eingeführt, und die Kantonspolizei Zürich arbeitet seit Jahren sehr erfolgreich mit Tablets und den diversen spezifisch dafür entwickelten Applikationen. Nun steht eine weitere Erleichterung bei der mobilen Rapporterstattung an.

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Die Zahlen an mobil erstellten Rapporten sind beeindruckend: In den letzten Jahren wurden beispielsweise rund 90 Prozent der Verkehrsunfälle direkt vor Ort erfasst. Jedoch müssen die Polizistinnen und Polizisten immer dann zu Papier greifen und damit einen Medienbruch zur mobilen Rapporterstattung in Kauf nehmen, wenn aufgrund des Delikts eine protokollarische Befragung vor Ort vorzunehmen ist. Um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen und im Hinblick auf eine weitere Modernisierung der Polizeiarbeit, testet die Kantonspolizei Zürich digitalisierte Unterschriften.

Nach Abklärungen rechtlicher Natur, einer technischen Einschätzung des Forensischen Instituts Zürich und enger Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich wurde im Mai 2017 eine Applikation entwickelt, die es erlaubt, in zwei klar abgegrenzten Anwendungsfällen die digitalisierte Unterschrift einzusetzen. Namentlich geht es dabei um Fälle von groben Verletzungen der Verkehrsregeln sowie von geringfügigen Ladendiebstählen in Verbindung mit Hausfriedensbruch.

Diese Delikte können neu mittels Kurzeinvernahmen direkt auf dem Tablet erfasst werden, und sowohl die beschuldigte als auch die befragende Person unterschreiben diese anschliessend direkt auf dem Gerät. Die Anwendung der digitalisierten Unterschrift wird die Kantonspolizei Zürich in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden weiter ausbauen, und die Anwendungsmöglichkeiten werden sukzessive vergrössert.

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