Den Zürcher Wald für die Zukunft rüsten

Der Kanton Zürich legt den überarbeiteten Waldentwicklungsplan (WEP) öffentlich auf. Dieser legt die strategischen Ziele für die Entwicklung und Bewirtschaftung des Zürcher Waldes fest und ersetzt den bisherigen Plan aus dem Jahr 2010. Neu werden alle Waldfunktionen gleichwertig dargestellt: Holznutzung, Biodiversität, Schutz vor Naturgefahren und Erholung. Damit trägt der WEP auch der zunehmenden Bedeutung der Freizeit- und Erholungsnutzung Rechnung.

Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist das strategische Planungsinstrument für den Zürcher Wald. Seine Inhalte sind für die Behörden im Kanton Zürich verbindlich. Er übernimmt die Funktion des kantonalen Richtplans im Wald und legt fest, wie der Zürcher Wald seine vielfältigen Aufgaben langfristig erfüllen soll. Der WEP ist auch darauf ausgerichtet, den Wald an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen – eine Aufgabe, die an Bedeutung gewinnt, wie sich im heissen und extrem trockenen Sommer 2026 gezeigt hat.

Der WEP besteht aus einem Bericht, vier Themenkarten und einer Waldfunktionenkarte. Letztere führt die Inhalte der Themenkarten zusammen und zeigt, welche Ansprüche an die verschiedenen Waldgebiete bestehen.

Verschiedene Ansprüche an den Wald überlagern sich

Der Wald ist multifunktional: Er bietet Tieren und Pflanzen einen Lebensraum, schützt vor Naturgefahren, liefert den nachwachsenden Rohstoff Holz und dient der Bevölkerung als Erholungsraum. Diese Funktionen lassen sich je länger je weniger räumlich trennen. Der überarbeitete WEP trägt dieser Multifunktionalität Rechnung. Die Waldfunktionenkarte zeigt die vier Funktionen überlagernd. So wird sichtbar, in welchen Waldgebieten unterschiedliche Ansprüche aufeinandertreffen. Die Karte besagt somit nicht mehr, welche Funktion wo Vorrang hat, sondern sie dient als Grundlage, um die unterschiedlichen Interessen aufeinander abzustimmen.

Intensive Erholungsnutzung im Wald gezielt planen

Die Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Der überarbeitete WEP sieht deshalb vor, Wälder mit besonders intensiver Erholungsnutzung (sogenannte WIEN) auszuscheiden. WIEN sollen Freizeitaktivitäten im Wald gezielt fördern und gleichzeitig räumlich konzentrieren, damit andere Gebiete, etwa sensible Lebensräume für Tiere und Pflanzen, entlastet werden.

Die Federführung für die Ausscheidung von WIEN liegt bei den Gemeinden. Sie kennen ihre Wälder und die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung, der Eigentümerschaft und weiterer Interessengruppen am besten. Wenn ein WIEN ausgeschieden wird, können die Gemeinden Planungen umsetzen, die über die normalen Erholungsansprüche hinausgehen, beispielsweise Mountainbikeangebote oder grössere Grillplätze. Der Kanton wird den Gemeinden einen Leitfaden zur Ausscheidung von WIEN zur Verfügung stellen. Im Rahmen von Teilrevisionen können diese dann in den WEP aufgenommen werden.

Biodiversität macht den Wald widerstandsfähiger

Die Biodiversität ist Voraussetzung für eine funktionierende Natur und damit eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für uns Menschen. Der Wald spielt dabei eine tragende Rolle, indem er zahlreichen auf Wald und Bäume angewiesenen Tier- und Pflanzenarten sowie weiteren Organismen wie Pilzen und Flechten Lebensraum bietet. Gleichzeitig ist ein vielfältiger Wald auch widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel, Sturmschäden oder Schädlingsbefall. Der Waldnaturschutz nimmt im überarbeiteten WEP einen wichtigen Stellenwert ein. Flächen, die für die Förderung der Biodiversität von besonderer Bedeutung sind, werden im WEP ausgeschieden.

Nachhaltige Holznutzung

Die Holzproduktion ist eine zentrale Funktion des Waldes. Der WEP berücksichtigt Holz als nachwachsenden Rohstoff und legt die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung. Mit der sogenannten Kaskadennutzung sollen die Kreislaufwirtschaft und der Klimaschutz gestärkt werden. Dies bedeutet, dass Holz zunächst in langlebigen Produkten wie Gebäuden oder Möbeln verbaut, danach mehrfach wiederverwendet oder recycelt wird – und erst am Ende energetisch genutzt. So bleibt das im Holz gebundene Treibhausgas CO2 länger gespeichert.

Öffentliche Auflage und Mitwirkungsmöglichkeit

Die Erarbeitung des WEP 2025 begann 2022 durch den kantonalen Forstdienst. In einem ersten Schritt wurden unter anderem kantonale Ämter, Gemeinden, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, regionale Planungsverbände sowie weitere interessierte Kreise einbezogen.

Mit der öffentlichen Auflage kann sich nun auch die Bevölkerung zum WEP 2025 äussern. Der überarbeitete WEP und die dazugehörigen Karten können über die Mitwirkungsplattform oder die Webseite der Abteilung Wald eingesehen werden. Eine Einsichtnahme vor Ort bei der Abteilung Wald (Walcheplatz 2, 8090 Zürich) ist nach vorheriger Anmeldung unter Tel. +41 43 259 29 69 möglich. Die Auflage dauert bis zum 15. Januar 2027. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschliessend durch die Abteilung Wald geprüft.
 

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