Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin

Im Kanton Zürich herrscht wegen der anhaltenden Trockenheit weiterhin grosse Waldbrandgefahr. Die Niederschläge der vergangenen Tage waren zu gering, um die Situation nachhaltig zu entspannen. Im Kanton Zürich gilt darum weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Im Zürcher Wald ist es nach wie vor sehr trocken. Obwohl es in den vergangenen Tagen verbreitet geregnet hat, sind die obersten Bodenschichten sowie Blätter und Totholz am Waldboden nach der wochenlangen Trockenheit noch nicht wieder durchfeuchtet. Deshalb herrscht immer noch grosse Waldbrandgefahr. Es ist darum weiterhin verboten, im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigen Plätzen).

Zur Entspannung der Situation und zu einer Aufhebung des Verbots sind weitere ergiebige, flächendeckende Niederschläge erforderlich. Die Abteilung Wald der Baudirektion verfolgt die Entwicklung weiterhin aufmerksam. Wenn sie zum Schluss kommt, dass das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufgehoben werden kann, wird sie mit einer Medienmitteilung informieren.

Für Feuerverbote im restlichen Kantonsgebiet sind die Gemeinden zuständig (§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Es gelten die jeweiligen kommunalen Bestimmungen.
 

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