Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2026/2027
Medienmitteilung 09.07.2026
Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2026/2027 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen.
Der Regierungsrat entscheidet jeweils im Frühsommer, ob aufgrund der hohen Anmeldezahlen eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium an der Universität Zürich angeordnet werden muss. Grund für die Zulassungsbeschränkungen ist die hohe Zahl der bereits eingegangenen Anmeldungen zum Eignungstest.
Auch die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Tessin sowie die ETH Zürich beabsichtigen, für das Studienjahr 2026/2027 die Zulassung zum Medizinstudium zu beschränken. Die Durchführung des unter den Hochschulträgern koordinierten Eignungstests ist für den 3. Juli 2026 vorgesehen.
Die Zahl der Studienplätze legt der Regierungsrat jeweils schon im Sommer des Vorjahres fest. Für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge 2026/2027 hat er die Zahl der verfügbaren Studienplätze an der Medizinischen Fakultät auf 430 festgelegt: 380 für die Humanmedizin (einschliesslich Schwerpunkt Chiropraktik) und 50 für die Zahnmedizin (siehe Medienmitteilung vom 28.8.2025). Dazu kommen 90 Studienplätze für die Tiermedizin an der Vetsuisse-Fakultät. Die Aufnahmekapazität bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat der Regierungsrat ebenfalls eine unveränderte Aufnahmekapazität von 393 Plätzen in der Humanmedizin (einschliesslich Chiropraktische Medizin), 44 Plätzen in der Zahnmedizin und 70 Plätzen in der Veterinärmedizin beschlossen.
Anfang der 2030er-Jahre soll die Zahl der Studienplätze auf der Bachelorstufe in der Humanmedizin auf 700 Studienplätze ausgebaut werden. Ein entsprechender erster Objektkredit wurde vom Kantonsrat am 2. März 2026 genehmigt (Vorlage 6049).