Jahresmedienkonferenz Staatsanwaltschaft: Mit «Follow the money» gegen die Organisierte Kriminalität
Medienmitteilung 22.05.2026
Die Bekämpfung von Geldwäscherei trifft die Organisierte Kriminalität empfindlich, etwa im Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel, aber auch bei Betrugsdelikten und im illegalen Glücksspiel. Die Zürcher Staatsanwaltschaft setzt auf international koordinierte Aktionen und erzielt damit Erfolge. Neben dem Schwerpunktthema Geldwäscherei informierte die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich an ihrer Jahresmedienkonferenz darüber, wie sie den Abbau älterer und komplexer Fälle intensivieren will.
Im Kanton Zürich werden jährlich über 1’200 Geldwäscherei-Verfahren geführt, wobei insgesamt ein zweistelliger Millionenbetrag an schmutzigem Geld eingezogen wird. Die Zürcher Staatsanwaltschaft setzt auf national und international abgestimmte Aktionen und erzielt damit Erfolge. So wurde Ende April im Zuge eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens der Zürcher Strafverfolgungsbehörden und unterstützt durch Europol eine Aktion gegen Angehörige einer international agierenden Vereinigung geführt, welcher schwere Geldwäscherei, aber auch Betrugsdelikte vorgeworfen werden (vgl. Medienmitteilung vom 11. Mai 2026).
Beitrag zur Bekämpfung der Alltagskriminalität
Durch das gezielte Vorgehen gegen Geldwäschereistrukturen können wesentliche Teile der Organisierten Kriminalität empfindlich getroffen und zurückgedrängt werden, etwa im Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel, aber auch bei Betrugsdelikten und im illegalen Glücksspiel. Da die Organisierte Kriminalität auf Profitmaximierung ausgelegt ist, trifft sie die Geldwäschereibekämpfung im Kern ihrer Aktivitäten. Durch die Aufdeckung und Stilllegung von Geldwäschereistrukturen wird zudem die kriminelle Grundversorgung dieser Organisationen empfindlich gestört. Mit dem Einsatz gegen Geldwäscherei wird aber auch Alltagskriminalität bekämpft, da diese von der Geldwäscherei-Infrastruktur profitiert – etwa um Erträge aus Massendelikten wie Kleinbetrügen, Einbrüchen und Diebstählen zu waschen.
Geldflüsse konsequent verfolgen
Zentral im Einsatz gegen Geldwäscherei ist es, kriminelle oder verdächtige Geldflüsse konsequent zu verfolgen. «Wer auf kriminellem Weg Geld einnimmt, versucht dieses danach in den legalen Kreislauf einzuschleusen, und da bietet sich uns die Chance, gesetzeswidrige Aktivitäten aufzudecken», sagt Susanne Leu, Leitende Oberstaatsanwältin Kanton Zürich. So entlarven Polizei und Staatsanwaltschaft regelmässig scheinbar legal operierende Unternehmen, die mit Buchhaltungstricks schmutziges Geld in den unverdächtigen Firmen¬bereich transferieren. Es sind häufig Unternehmen in Branchen, in denen erhebliche Einkünfte in bar anfallen, etwa in der Gastronomie, im Auto-Occasionshandel oder in Bordellbetrieben. Eine weitere Herausforderung für die Strafverfolgung ist, dass die Schweizer Währung für Geldwäscher ideale Voraussetzungen bietet: Mit der 1000er-Note verfügt unser Land über die wertvollste Banknote weltweit.
Geschäftsjahr 2025 der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich
Insgesamt sind bei der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich im vergangenen Jahr rund 43'500 Fälle eingegangen, was einem Anstieg von rund 700 Fällen entspricht. Gründe für die Fallzunahme insgesamt sind das Bevölkerungswachstum, komplexere Verfahren, mehr Zuführungen durch die Polizei, die Digitalisierung sowie die materielle Weiterentwicklung des Strafrechts. Das Total der insgesamt pendenten Verfahren stieg um 6,5 Prozent auf über 12'800.
Eine Herausforderung für die Zürcher Staatsanwaltschaft bleiben ältere und komplexe Verfahren. Um hier Gegensteuer zu geben, wird in den nächsten Jahren konsequent in den Abbau dieser Fälle investiert. Neu sollen sich Staatsanwältinnen und -anwälte noch stärker auf komplexe und ältere Verfahren fokussieren können. Entlastet werden sie durch kaufmännische Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte, die einfache Fälle der Massendelinquenz übernehmen (z.B. im Bereich Strassenverkehrsdelikte, Verstösse gegen das Ausländerrecht sowie gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung). Kaufmännische Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte basieren nicht auf einem neuen Berufsprofil, sondern werden seit Jahren erfolgreich bei den Regionalen Staatsanwaltschaften im gleichen Deliktsegment eingesetzt.
Entlastungs-Staatsanwaltschaft (ESTA) als neue Amtsstelle
Im Rahmen des vom Regierungsrat verabschiedeten Entwicklungsplans 2026-28 sollen in den kommenden drei Jahren 55 befristete und unbefristete Stellen in den unterschiedlichen Berufsprofilen der Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Zudem nimmt seit April die neue, bis Ende 2029 befristete Entlastungs-Staatsanwaltschaft (ESTA) gestaffelt ihren Betrieb auf. Sie leistet Vertretungs- und Entlastungseinsätze für alle Regionalen Staatsanwaltschaften und übernimmt direkt einen Teil der Massendelinquenz. Die ESTA umfasst hälftig Staatsanwältinnen und -anwälte sowie kaufmännische Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte.
«Mit der Zuteilung der Verfahren aufgrund ihrer Komplexität einerseits an Staatsanwältinnen und -anwälte und andererseits an kaufmännische Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte arbeiten wir effizienter», sagt Susanne Leu, Leitende Oberstaatsanwältin Kanton Zürich. Mit den von Regierungsrat und Kantonsrat gesprochenen Stellen wird in eine leistungsfähige und nachhaltige Strafverfolgung investiert, die ihrer zentralen Aufgabe für Rechtsstaat und Gesellschaft auch in Zukunft wirksam nachkommen kann.