Illegaler Handel mit Hundewelpen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Medienmitteilung 11.02.2026
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Bülach Anklage gegen einen Hundehändler wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und mehrfacher Tierquälerei erhoben. Ihm wird vorgeworfen, illegal Hundewelpen in die Schweiz eingeführt und unter falschen Herkunftsangaben zum Verkauf angeboten zu haben.
Umfangreiche Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich führten Anfang 2021 zur Verhaftung eines 33-jährigen Schweizers. Der Mann stand im Verdacht, Hundewelpen illegal in die Schweiz eingeführt und im Internet auf betrügerische Weise zum Kauf angeboten zu haben (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 28. Januar 2021). Die Staatsanwaltschaft hat nun das Strafverfahren gegen den Beschuldigten abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Bülach Anklage erhoben.
Gemäss Anklage soll der Beschuldigte im Zeitraum von Ende Juli 2020 bis Anfang Januar 2021 in insgesamt 23 Fällen im Internet Hundewelpen mit angeblich Schweizer Herkunft zum Verkauf angeboten haben. Dabei soll er die tatsächliche Herkunft der Tiere aus Südosteuropa verschleiert und die Käuferinnen und Käufer über deren tatsächlichen Wert getäuscht haben. Zuvor soll sich der Beschuldigte gegenüber Tierarztpraxen unter falschem Namen als Züchter ausgegeben haben, um die Ausstellung von Heimtierausweisen und die Durchführung von notwendigen Impfungen zu erlangen.
Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, gegenüber den Zollbehörden unwahre Angaben gemacht zu haben, als er Hundewelpen auf dem Landweg in die Schweiz einführte. Sowohl beim Transport der Tiere von Südosteuropa in die Schweiz als auch später an seinem Wohnsitz im Kanton Zürich soll der Beschuldigte die Tiere unzureichend gehalten und versorgt haben, was bei mehreren Tieren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Tierquälerei und weitere Delikte zur Last und beantragt beim Gericht eine teilbedingte Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe sowie eine Busse.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Die Medienstelle ist von Montag bis Freitag während der Bürozeiten erreichbar. Am Wochenende sowie an Feiertagen ist die Medienstelle nicht besetzt und Medienanfragen werden erst am darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet.