Illegaler Handel mit Hundewelpen – Mann verhaftet

Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich haben anfangs Januar zur Verhaftung eines 33-jährigen Schweizers geführt. Er soll Hundewelpen illegal in die Schweiz eingeführt und im Internet auf betrügerische Art zum Kauf angeboten haben. Die Welpen sind teilweise bei hier ansässigen Tierarztpraxen gechipt und mit Schweizer Heimtierpässen ausgestattet worden, um sie als einheimische Hunde einfacher und teurer verkaufen zu können. Drei Hundewelpen sind sichergestellt und dem Veterinäramt Zürich übergeben worden. Gegen den im Bezirk Bülach wohnhaften Mann hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen Betrugs und Widerhandlungen gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz ein Verfahren eingeleitet.

Illegaler Welpenhandel
Symbolbild eines Hundewelpens Quelle: Kantonspolizei Zürich Bild «Illegaler Welpenhandel» herunterladen

Der illegale Hundehandel, mit welchem sehr hohe Gewinnmargen erzielt werden, stellt im EU-Raum und zunehmend auch in der Schweiz ein grosses Problem dar. Der florierende Haustierboom und allzu leichtgläubige Tierkäufer machen es kriminellen Hundehändlern besonders einfach. Auf entsprechenden Internetportalen werden Hunde und Katzen zahlreich angeboten. Dies leider oft mit falschen Angaben über den Anbieter und das Herkunfts-/Zuchtland.

Häufig stammen diese Tiere aus osteuropäischen Ländern, wo sie meist unter qualvollen Bedingungen gezüchtet und anschliessend über das Internet angepriesen werden. Häufig erfolgt die Übergabe der Tiere an Schweizer Käufer bereits im grenznahen EU-Raum. Damit übernehmen die Erwerbenden auch die Verantwortung für die Einfuhr in die Schweiz. Oft sind die Tiere jedoch mit unkorrekten Papieren ausgestattet und sind beispielsweise nicht gegen Tollwut geimpft.

Mit der Einfuhr solcher Tiere wird die Gefahr zur Einschleppung von Krankheiten, insbesondere der lebensbedrohlichen Tollwut, in Kauf genommen. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen sowie die Beschlagnahmung und Einschläferung des Tieres durch die Veterinärämter zur Folge haben. Zudem werden solche Hundewelpen oft viel zu früh vom Muttertier getrennt; dadurch sind diese Welpen häufig verhaltensauffällig und leiden vermehrt an schwer heilbaren Krankheiten und Parasitenbefall.

Die Anschaffung eines Haustiers sollte auf jeden Fall gut und sorgfältig überlegt sein. Denn Tiere sind keine Ware, die problemlos umgetauscht oder zurückgegeben werden können.

Folgendes sollte beim Kauf
eines Haustiers beachtet werden: 

Überprüfung der Angaben im Inserat über den Tierverkäufer (Name, Adresse, Telefonnummer, Zuchtstätte, Homepage).

Der angebotene Preis für den Hund soll realistisch und ortsüblich sein.

Die Zuchtstätte und das Muttertier mit ihren Welpen müssen besichtigt werden können.

Die abzugebenden Hundewelpen dürfen nicht unter 56 Tage alt sein

Die Welpen müssen nachweislich gechipt, geimpft und entwurmt sein.

Der Heimtierpass mit Angaben über Züchter, Herkunftsland etc. muss mit dem Hund übergeben werden.

Eine Information über die Bedürfnisse, die Betreuung und die tiergerechte Haltung des Hundes sollte abgegeben werden.

Wird der Hund im Ausland abgeholt, müssen die Voraussetzungen für die Einfuhr des Tieres in die Schweiz vorgängig abgeklärt werden.

Ansprechperson für Medien

Carmen Surber

Kantonspolizei Zürich / Mediensprecherin

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+41 44 247 36 36

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