Spitalplanung 2023 – Spitalliste Rehabilitation: Kanton Zürich gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht
Medienmitteilung 20.11.2025
Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mangels Beschwerdelegitimation nicht eingetreten. Damit kann die neue Reha-Planung für den Kanton Zürich umgesetzt werden.
Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1104/2022 per 1. Januar 2023 die neuen Zürcher Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation verabschiedet. Ziel der Spitalplanung 2023 ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen für die kommenden Jahre. Während die neuen Spitallisten Akutsomatik und Psychiatrie auf Anfang 2023 in Kraft treten konnten, wurde die Einführung der Spitalliste 2023 Rehabilitation durch eine Beschwerde des Kantons Thurgau an das Bundesverwaltungsgericht verzögert. Aus diesem Grund blieb vorerst die Spitalliste 2012 Rehabilitation in Kraft (vgl. Medienmitteilung vom 18.11.2022).
Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 stellt das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass der Kanton Thurgau betreffend Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht beschwerdelegitimiert war. So hält das Bundesverwaltungsgericht unter anderem fest (BVGer C-4438/2022 vom 13.11.2025, E. 8.3.3): «Der Beschwerdeführer verfügt aber über kein legitimationsbegründendes schutzwürdiges Interesse, für eine genügende Auslastung der Kliniken mit Standort im Kanton Thurgau zu sorgen. Daran besteht allenfalls ein volkswirtschaftliches Interesse, das aber als solches nicht legitimationsbegründend ist […]. Die betroffenen Thurgauer Kliniken haben ihre wirtschaftlichen Interessen selbst zu verteidigen […]. Im konkreten Fall hat keine einzige Thurgauer Klinik gegen die im Rahmen der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation ergangenen Beschlüsse Beschwerde erhoben.»
Neue Rehaliste kann umgesetzt werden
Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation und die darin erteilten Leistungsaufträge – unter anderem an die neue Zürcher Rehaklinik Triemli der Klinikgruppe Valens sowie an die Rehaklinik Waid der ZURZACH Care – werden nun so rasch wie möglich umgesetzt.
Regierungsrätin Natalie Rickli: «Wir begrüssen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kann die neue Reha-Strategie mit einer stärkeren akutspital- und wohnortsnahen Versorgung umgesetzt werden. Dies im Sinne der Zürcher Patientinnen und Patienten, die von einer ganzheitlicheren und effizienteren Behandlung profitieren werden.»
Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation
Mit der neuen Spitalliste Rehabilitation mit insgesamt 21 Standorten werden der Zürcher Bevölkerung vermehrt wohnorts- und akutspitalnahe Rehabilitationskliniken zur Verfügung stehen. Diese integrierte, akutspitalnahe Rehabilitation ermöglicht einen noch enger verzahnten Behandlungsprozess an einem Ort und damit einen einfachen und nahtlosen Übergang vom Akutspital in die stationäre Rehabilitation, wovon vor allem die wachsende Anzahl hochbetagter, oftmals an mehreren Krankheiten leidenden Patientinnen und Patienten profitieren wird. Der Anteil der Zürcher Patientinnen und Patienten, der sich zukünftig im Kanton Zürich behandeln lassen kann, wird damit von 31% auf prognostizierte 49% steigen.