Spitalplanung 2023 – Beschwerde verzögert Einführung neuer Spitalliste Rehabilitation

Ende August 2022 hat der Regierungsrat die kantonale Spitalplanung verabschiedet und die ab 1. Januar 2023 geltenden Spitallisten festgesetzt. Innerhalb der Beschwerdefrist zur Spitalplanung 2023 sind lediglich sechs Beschwerden eingegangen.

Fünf Beschwerden betreffen die Spitalliste 2023 Akutsomatik und wurden von einzelnen Spitälern in Zusammenhang mit ihren Leistungsaufträgen eingereicht. Eine Beschwerde des Kantons Thurgau betrifft die gesamte Spitalliste 2023 Rehabilitation und hat zur Folge, dass diese vorerst nicht in Kraft treten kann. Der Kanton Zürich bedauert dies. Die Kantone Zürich und Thurgau haben vereinbart, während des laufenden Verfahrens keine weiteren Stellungnahmen abzugeben.

Währenddem die neuen Spitallisten Akutsomatik und Psychiatrie wie vorgesehen ab 2023 gelten werden, bleibt die Zürcher Spitalliste 2012 Rehabilitation mit den Leistungsaufträgen der darin geführten Kliniken vorübergehend, mindestens für die Dauer des Beschwerdeverfahrens, in Kraft. Über die Dauer des Verfahrens können keine konkreten Aussagen gemacht werden.

Aufgrund der Beschwerde gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation und der damit verbundenen Unsicherheit über die künftigen Leistungsaufträge könnten geplante Neu- und Ausbauprojekte verzögert werden. Über die konkreten Auswirkungen können die betroffenen Leistungserbringer nähere Auskünfte erteilen.
 

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