Zulassungsbeschränkungen für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Zürcher Hochschule der Künste

Der Regierungsrat hat erneut Zulassungsbeschränkungen für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) sowie die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) festgelegt.

Der Regierungsrat hat ab Studienjahr 2026/2027 wiederum für drei Studienjahre die Zulassungsbeschränkungen für drei Departemente der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) sowie für die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) festgelegt. Gründe für die Zulassungsbeschränkungen sind Studienbedingungen mit erhöhtem Infrastruktur- und Personalbedarf, eine beschränkte Anzahl an Praktikumsplätzen sowie räumliche Engpässe.

An der ZHAW werden am Departement Gesundheit die Studienplätze für den Bachelorstudiengang Ergotherapie auf 150 Studienplätze (bisher 120) erhöht. Unverändert bleibt die Studienplatzzahl bei den Bachelorstudiengängen Hebamme (90) und Gesundheitsförderung und Prävention (66). Für den Bachelorstudiengang Physiotherapie wird die Zahl der Studienplätze auf 156 Plätze (bisher 180) reduziert. Für Studierende des Bachelorstudiengangs Pflege ist die Ausbildung mit qualitativ ausreichend vorhandenen Praktikumsplätzen sichergestellt, daher braucht es keine Zulassungsbeschränkung mehr. Im Departement Soziale Arbeit wird die Anzahl der Studienplätze für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit auf 210 Studienplätzen (bisher 230) reduziert. Im Departement Angewandte Psychologie kann im Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie aufgrund von Umstellungen im Studium (Weiterentwicklung Methodik und Didaktik) die Zulassungsbeschränkung per Studienjahr 2027/28 von 150 auf 180 Studienplätze erhöht werden.

An der ZHdK werden die Aufnahmekapazitäten wie bisher pro Departement festgelegt. Die Zahl der Studienplätze in den Departementen Darstellende Künste und Film (114), Design (150), Fine Arts (106), Kulturanalysen und Vermittlung (114) und Musik (298) bleiben unverändert.
 

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