Verzicht auf Aufnahme von verletzten Kindern und Begleitpersonen aus dem Gazastreifen
Medienmitteilung 29.10.2025
Der Regierungsrat verzichtet auf eine Beteiligung an der vom Bund geplanten Aufnahme verletzter Kinder und zusätzlicher Begleitpersonen aus dem Gazastreifen. Dem Vorhaben stehen erhebliche Sicherheitsbedenken entgegen sowie die finanzielle Belastung für das kantonale Gesundheits- und Sozialsystem. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, die verfügbaren Bundesmittel für Hilfeleistungen vor Ort einzusetzen.
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2025 haben die Generalsekretärin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und der Generalsekretär des Eidgenössischen Departements des Innern die Kantone über eine Aktion informiert, mit welcher etwa 20 verletzte Kinder und ihre Begleitpersonen, insgesamt bis zu 100 Personen, aus dem Gazastreifen in die Schweiz evakuiert werden sollen.
Erhebliche Sicherheitsbedenken
Nach Einschätzung des Regierungsrates bestehen im Zusammenhang mit den Begleitpersonen der verletzten Kinder zudem erhebliche Sicherheitsbedenken. Eine mögliche Verbindung einzelner Personen zu per Bundesgesetz verbotenen Organisationen – namentlich zur Hamas sowie verwandter Organisationen – kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Sicherheitsüberprüfung von Personen aus Kriegsgebieten in jedem Fall Lücken umfasst und ein Entscheid für die Aufnahme somit nicht kalkulierbare Risiken mit sich bringt.
Finanzielle Belastung für das Gesundheits- und Sozialsystem
Im Kanton Zürich müssten die mit einer solchen Aufnahme verbundenen medizinischen Behandlungskosten vom Universitäts-Kinderspital Zürich (Kispi) bzw. von den Zürcher Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden. Die medizinische und psychologische Betreuung der verletzten Kinder wäre mit erheblichem zeitlichem und personellem Aufwand verbunden. Darüber hinaus erhielten auch die Begleitpersonen unbefristetes humanitäres Asyl und damit von Beginn an sowie uneingeschränkt Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen mit späterem Recht auf Familiennachzug. Der Regierungsrat erachtet es als nicht gerechtfertigt, diese finanzielle Verantwortung auf die Prämien- und Steuerzahlenden zu übertragen.
Symbolische und willkürliche Aktion mit geringer Wirkung
Laut der Medienmitteilung des Bundes vom 26. September 2025 führt die WHO eine Liste, auf der rund 4000 verletzte oder erkrankte Kinder aus dem Gazastreifen aufgeführt sind. Die Aufnahme von 20 Kindern entspricht daher einer symbolischen und auch willkürlichen Geste mit begrenzter Wirkung. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln vor Ort einem deutlich grösseren Personenkreis geholfen werden könnte.