Regierungsrat definiert Eigentümerstrategie für die Universität Zürich 2025-2028

Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie für die Universität Zürich für den Zeitraum 2025-2028 festgelegt. Diese umfasst Vorgaben zu den wissenschaftlichen Leistungen, zur universitären Medizin, zur Infrastruktur und zu den Finanzen. Die Eigentümerstrategie wird dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Der Kanton Zürich führt bedeutende Beteiligungen wie die Universität Zürich gemäss seinen Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) mit einer Eigentümerstrategie. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen im Universitätsgesetz sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie für die Universität Zürich für den Zeitraum 2025-2028 in seiner Sitzung vom 3. September 2025 festgelegt. Im Vordergrund stehen die Ziele, welche die Universität für den Kanton in seiner Rolle als Gewährleister und Träger erreichen soll.

Die Eigentümerstrategie umfasst die Bereiche wissenschaftliche Leistungen, universitäre Medizin und Zusammenarbeit mit Trägerschaften, Personalpolitik, Anstaltsorganisation, Infrastruktur einschliesslich Liegenschaften, Finanzen, Risikomanagement, Berichterstattung und Information, Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen sowie Nachhaltigkeit.

Die Eigentümerstrategie dient der transparenten Steuerung der Universität durch den Kanton Zürich als Träger und unterstützt den Regierungsrat und den Kantonsrat bei der Ausübung der Aufsicht über die Universität. Sie orientiert sich am übergeordneten universitären Recht und berücksichtigt die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit sowie die damit verbundene Hochschulautonomie.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung der Eigentümerstrategie.
 

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