Kanton führt Kinderrechtskommissionen zusammen

Die bestehenden kantonalen Kommissionen für Jugendhilfe und Kindesschutz sollen zusammengeführt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Schaffung einer neuen Kinderrechtskommission.

Die Umsetzung der Kinderrechte, mit Fokus auf das Kindswohl, ist dem Kanton Zürich ein zentrales Anliegen. Die Kinderrechte sollen bei allen Entscheidungen, Vorhaben und Verfahren berücksichtigt werden, die Kinder und Jugendliche betreffen.

Die neue Kinderrechtskommission soll Behörden, Verwaltungseinheiten und weitere Stellen im Kanton bei der Umsetzung der Kinderrechte beraten und unterstützen sowie die verschiedenen zuständigen Personen und Bereiche vernetzen. Sie soll aus höchstens 15 Mitgliedern bestehen, die vom Regierungsrat gewählt werden.

Die Aufgaben der bestehenden Jugendhilfekommission und der Kindesschutzkommission entsprechen wegen veränderter Rahmenbedingungen teilweise nicht mehr dem heutigen Bedarf. Darum sollen die Aufgaben überarbeitet und in die Zuständigkeit der neuen Kinderrechtskommission übertragen werden. Damit können auch die Anstrengungen zur Umsetzung der Kinderrechte besser gebündelt und allfällige Doppelspurigkeiten verhindert werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Schaffung der neuen Kinderrechtskommission. Dies bedingt auch eine Anpassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
 

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