Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2025/2026
Medienmitteilung 03.07.2025
Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2025/2026 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen.
Der Regierungsrat entscheidet jeweils im Frühsommer, ob aufgrund der hohen Anmeldezahlen eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium an der Universität Zürich angeordnet werden muss. Grund für die Zulassungsbeschränkungen ist die hohe Zahl der bereits eingegangenen Anmeldungen zum Eignungstest.
Auch die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Tessin sowie die ETH Zürich beabsichtigen, für das Studienjahr 2025/2026 die Zulassung zum Medizinstudium zu beschränken. Die Durchführung des unter den Hochschulträgern koordinierten Eignungstests ist für den 4. Juli 2025 vorgesehen.
Die Zahl der Studienplätze legt der Regierungsrat jeweils schon im Sommer des Vorjahres fest. Für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge 2025/2026 hat er die Zahl der verfügbaren Studienplätze an der Medizinischen Fakultät auf 430 festgelegt: 380 für die Humanmedizin (einschliesslich Schwerpunkt Chiropraktik) und 50 für die Zahnmedizin (siehe Medienmitteilung vom 29.8.2024). Dazu kommen 90 Studienplätze für die Tiermedizin an der Vetsuisse-Fakultät Zürich. Die Aufnahmekapazität bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat der Regierungsrat ebenfalls eine unveränderte Aufnahmekapazität von 393 Plätzen in der Humanmedizin (einschliesslich Chiropraktische Medizin), 44 Plätzen in der Zahnmedizin und 70 Plätzen in der Veterinärmedizin beschlossen.