Mehr Zeit für Vorbereitung auf elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren

Der Regierungsrat will die Pflicht zum elektronischen Abwickeln von Verwaltungsverfahren für Behörden und weitere Personenkreise erst 2027 einführen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen über die nötigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen.

Die Einführung der Pflicht zum elektronischen Abwickeln von Verfahren für Verwaltungsbehörden ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft der Verwaltung. Betroffen sind auch Personen, die als berufsmässige Vertreterinnen und Vertreter vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten auftreten. Der Regierungsrat wollte die dafür nötige Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und verschiedener Verordnungen ursprünglich auf den 1. Januar 2026 in Kraft setzen. Aufgrund offener Fragen im technischen und organisatorischen sowie prozessualen Bereich wird das Inkrafttreten nun um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben. Damit wird bestehenden Unsicherheiten Rechnung getragen. Alle Betroffenen erhalten mehr Zeit, die Umstellung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten.

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