Klarstellung zu Versorgung mit Pubertätsblockern bei Transgender-Jugendlichen

Die Gesundheitsdirektion (GD) hat an der Medienkonferenz vom 7. Juli 2025 Qualitätsmassnahmen zur Versorgung von Transgender-Personen vorgestellt. Unter diesen Massnahmen hat sich die GD auch für die wissenschaftliche Begleitung bei der Anwendung von Pubertätsblockern ausgesprochen. Diese Begleitung hat keine Auswirkungen auf den Zugang, der für alle Betroffenen uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Ziel ist es, langfristige Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit dieser Behandlung zu erheben.

An der Medienkonferenz vom 7. Juli 2025 (vgl. Medienmitteilung vom 7. Juli 2025) präsentierte die Gesundheitsdirektion (GD) verschiedene Qualitätsmassnahmen zur Versorgung von Transgender-Personen. Dabei befürwortete sie auch die wissenschaftliche Begleitung der Anwendung von Pubertätsblockern. Es kursieren derzeit falsche Informationen, wonach der Zugang zu Pubertätsblockern eingeschränkt werden soll. Dies entspricht nicht den Tatsachen und entspricht nicht den Äusserungen der Gesundheitsdirektion. Im Gegenteil: Pubertätsblocker sind eine wichtige medizinische Massnahme für Jugendliche in der Übergangsphase vor einer allfälligen geschlechtsangleichenden Operation. Die Verschreibung erfolgt durch spezialisierte Endokrinologinnen und Endokrinologen im Rahmen einer sorgfältigen interdisziplinären medizinischen Abklärung.

Der GD ist es ein zentrales Anliegen, die Qualität der Versorgung für betroffene Personen weiter zu verbessern. Dabei bleibt der Zugang zu Pubertätsblockern für Jugendliche und junge Erwachsene uneingeschränkt gewährleistet. Gleichzeitig soll die Therapie durch fortlaufende wissenschaftliche Studien kontinuierlich begleitet und evaluiert werden.

Seit 2017 begleitet die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) alle Behandlungen – einschliesslich die Pubertätsblockaden – von Betroffenen im Rahmen einer wissenschaftlichen Beobachtungsstudie. Die Studie ist von der Ethikkommission bewilligt und die Teilnahme ist freiwillig. Diese Begleitung dient der Qualitätssicherung und trägt dazu bei, fundierte Evidenz zur Wirksamkeit, zu möglichen Nebenwirkungen und zu langfristigen Folgen zu sammeln – sie schränkt den Zugang zu Behandlungen in keiner Weise ein. Bedenken hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen beruhen aktuell auf unzureichender Datenlage. Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist es, diese Wissenslücken zu schliessen und damit die Qualität und Sicherheit der Behandlung von Transgender-Personen langfristig zu gewährleisten.

In anderen europäischen Ländern wird die Abgabe von Pubertätsblockern wissenschaftlich begleitet. Auch die einschlägigen Leitlinien, inklusive der Schweizer Sondervoten, fordern die Einrichtung von Studienregistern oder die Einladung der Betroffenen an Studien teilzunehmen, wie dies an der PUK seit mehreren Jahren bereits umgesetzt wird.

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