Kanton gleicht kalte Progression aus
Medienmitteilung 10.07.2025
Die Finanzdirektion passt die Tarife und Abzüge der Einkommens- und der Vermögenssteuern an die Teuerung an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
Die Finanzdirektion gleicht die Folgen der kalten Progression jeweils auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode aus. Massgebend ist dabei der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende Mai des Vorjahres. Seit der letzten Anpassung beträgt die Teuerung 1,3 Prozent. Die Finanzdirektion gleicht die Tarife und Abzüge entsprechend an und hat dazu eine Verordnung erlassen.
Durch den Ausgleich der kalten Progression steigt zum Beispiel der Kinderabzug von 9300 auf 9400 Franken. Für eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler neu bis zu 12'600 Franken und somit 200 Franken mehr abziehen.
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden bei der Staatssteuer um rund 43 Millionen Franken entlastet (rund 40 Millionen Franken bei der Einkommenssteuer und rund 3 Millionen Franken bei der Vermögenssteuer). Entsprechende Entlastungen ergeben sich bei den Gemeindesteuern.