Bericht der Finanzkontrolle schafft Klarheit
Medienmitteilung 03.07.2025
Der Regierungsrat hat im Jahr 2024 den Auftrag für eine neue Softwarelösung im Bereich Justizvollzug freihändig vergeben. Nach Kritik an diesem Vorgehen hat die Finanzkontrolle Kanton Zürich eine unabhängige Prüfung durchgeführt. Nun liegt der Prüfbericht vor: Er kommt zum Schluss, die Entscheidungsgrundlagen des Regierungsrates seien schlüssig und das Vorgehen der Direktion JI insgesamt zweckmässig und in weiten Teilen pragmatisch gewesen. Fragezeichen setzt die Finanzkontrolle hinter die Dringlichkeit des Vorgehens. Die Direktion JI nimmt den Bericht mit Genugtuung zur Kenntnis.
Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ist im Kanton Zürich für den Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen sowie für den Bewährungs- und Vollzugsdienst, die somatische und psychiatrische Versorgung der inhaftierten Menschen und für zahlreiche Spezialaufgaben wie Electronic Monitoring und Lernprogramme zuständig. Die im Amt eingesetzte Fachapplikation ist seit dem Jahr 2000 in Betrieb und muss dringend ersetzt werden. Ein erster Versuch, die neue Software über eine öffentliche Ausschreibung zu beschaffen, scheiterte: Die Abraxas Informatik AG, die den Zuschlag erhielt, konnte die erforderlichen Projektfortschritte nicht erzielen. Sie entschied Ende 2023, sich aus dem Geschäftsbereich Justiz zurückzuziehen und damit die Entwicklung der bestellten Fachapplikation nicht weiterzuführen.
Nach Prüfung verschiedener Vorgehensweisen, einer Marktanalyse und einem Gutachten einer Anwaltskanzlei vergab der Regierungsrat den Auftrag für eine neue Softwarelösung im August 2024 an die Firma Glaux Group AG – für insgesamt 36,5 Millionen Franken.
Der Entscheid erfolgte freihändig, also ohne Einholung konkurrierender Offerten. In der Folge prüfte die Finanzkontrolle dieses Vorgehen sowie die Kostensteigerung zwischen der damaligen Vergabe an Abraxas AG und der neuen Vergabe an die Glaux Group AG.
Bericht veröffentlicht
Die Finanzkontrolle hat ihren Bericht der Direktion JI am 10. Juni 2025 zugestellt. Die Direktion veröffentlicht den 28-seitigen Bericht heute vollständig.
Die Finanzkontrolle hält in ihrem Bericht fest, dass die Entscheidungsgrundlagen für den Regierungsratsbeschluss vom August 2024 zur Beschaffung und Einführung der neuen Fachapplikation grundsätzlich schlüssig waren. Das gewählte Vorgehen der Direktion JI wird als zweckmässig, weitgehend pragmatisch und nachvollziehbar beurteilt. Auch die Arbeitsweise der Projektleitung entsprach den vom Kanton vorgegebenen Projektmanagementmethoden. Plausibel dargelegt sind nach Beurteilung durch die Finanzkontrolle auch die deutlich gestiegenen Kosten.
Für die anstehende Projektphase macht die unabhängige Behörde einzelne Empfehlungen.
Direktion JI zeigt sich zufrieden
Die Direktion JI nimmt den Bericht mit Genugtuung zur Kenntnis. Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr sagt: «Der Bericht schafft Klarheit und stellt fest, dass die Direktion JI zweckmässig und in weiten Teilen pragmatisch gehandelt hat. Darüber sind wir sehr froh.» Die Direktion hat die Empfehlungen der Finanzkontrolle entgegengenommen und bereits mit deren Umsetzung begonnen.
Zwei Befunde zuhanden des Gesamtregierungsrates
In zwei Punkten richtet sich der Bericht der Finanzkontrolle direkt an den Gesamtregierungsrat. Er formuliert zum einen Vorbehalte zur freihändigen Vergabe. Als zweiten Punkt macht die Finanzkontrolle Vorschläge zur besseren Einbindung des Kantonsrates, beziehungsweise der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates in die Begleitung aller IT-Schlüsselprojekte der kantonalen Verwaltung.