Veterinäramt setzt Standard bei Wesensbeurteilung von Rottweilern

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich verboten. Halterinnen und Halter, die bereits vor dem 1. Januar 2025 einen Rottweiler gehalten haben, müssen bis 30. Juni 2025, eine Haltebewilligung für ihren Hund beantragen. Bisher haben 137 Halterinnen und Halter eine Bewilligung beantragt. Neu finden die Wesensbeurteilungen anhand eines Führbarkeitstests nach neuesten kynologischen Erkenntnissen statt. Die ersten Beurteilungen verliefen erfolgreich.

Am 18. Dezember 2024 hat der Regierungsrat aufgrund zweier schwerwiegender Beissvorfälle, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden, entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, wurden auf die Rassetypenliste II aufgenommen. In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 2009 unter § 5 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind.

Bewilligungspflicht mit Wesensbeurteilung

Halterinnen und Halter von Rottweilern, die vor dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich registriert waren, müssen beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen. Die Haltebewilligung muss bis spätestens 30. Juni 2025 beim Veterinäramt beantragt werden.

Im Rahmen des Bewilligungsvorgangs werden die Rottweiler einer Wesensbeurteilung unterzogen, um ihr Gefährdungspotenzial einzuschätzen. Das Veterinäramt führt die Wesensbeurteilung anhand eines Führbarkeitstests durch, der nach neuesten kynologischen Erkenntnissen gemeinsam mit externen Experten ausgearbeitet wurde. Der Test liefert ein zuverlässiges Ergebnis, ob sich der Hund normal verhält und ob er gehorsam ist. Die Wesensbeurteilung dauert maximal eine Stunde und wird von kynologischen Fachpersonen sowie Experten des Veterinäramts durchgeführt. Bisher fanden zwölf Beurteilungen mit Rottweiler-Halterinnen und -Haltern statt. Diese verliefen erfolgreich. Neben der Wesensbeurteilung wird auch die Eignung der Halterinnen und Halter gemäss § 25 der Hundeverordnung überprüft. Fällt diese Überprüfung positiv aus, wird die Haltebewilligung durch das Veterinäramt erteilt. Die Haltebewilligungen für Rottweiler dienen dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung.

Das Veterinäramt wird am 9. Juli 2025 einen Medienanlass zur Wesensbeurteilung durchführen. Die Einladung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
 

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