Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon hat das Recht auf Selbstverwaltung wiedererlangt
Medienmitteilung 23.06.2025
Der Bezirksrat Dielsdorf hat der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon per 6. Juni 2025 das Recht auf Selbstverwaltung wieder erteilt. Nachdem die Schulpflege wegen zahlreicher Rücktritte beschlussunfähig geworden war, entzog der Regierungsrat der Gemeinde im Januar das Recht vorübergehend. Unterdessen ist eine neue Schulpflege gewählt. Sie kann die Aufgaben der Behörde wieder eigenständig wahrnehmen.
Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon haben am 18. Mai 2025 fünf neue Mitglieder sowie einen neuen Präsidenten gewählt. Damit ist die Schulpflege für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022–2026 wieder vollzählig. Mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Wahlen am 6. Juni 2025 war die Voraussetzung erfüllt, das Recht der Gemeinde auf Selbstverwaltung wiederherzustellen.
Der Regierungsrat hatte der Gemeinde am 15. Januar 2025 auf Antrag des Bezirksrats Dielsdorf das Selbstverwaltungsrecht entzogen, nachdem sämtliche Mitglieder der damaligen Schulpflege aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt entlassen worden waren. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Schule setzte der Regierungsrat den Juristen Beat Vogt aus Buchs als leitendes Organ ein.
Der Entzug der Selbstverwaltung war ausdrücklich befristet und sollte bis zum Amtsantritt einer neuen, rechtskräftig gewählten Schulpflege andauern. Dieser erfolgte am 6. Juni 2025. Entsprechend endete die Aufgabe von Beat Vogt als leitendes Organ per 5. Juni 2025. Der Regierungsrat und der Bezirksrat Dielsdorf danken Beat Vogt für sein Engagement und den geleisteten Einsatz zugunsten der Primarschule Dänikon-Hüttikon während dieser Übergangszeit.
Mit der Wiederherstellung der Selbstverwaltung kehrt die Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon zur ordentlichen demokratischen Führung zurück.