Anpassungen beim Status S: Richtiger Grundsatzentscheid des Bundesrates – Tempo fehlt

Der Bundesrat hat heute bekanntgegeben, wie er die drei parlamentarischen Vorstösse Friedli, Würth und Paganini für dringend notwendige Anpassungen beim Schutzstatus S umsetzen will. Der Kanton Zürich begrüsst diesen Grundsatzentscheid, bedauert aber, dass die Massnahmen nicht schneller in Kraft treten. Auf Unverständnis stösst, dass der Bundesrat die Vernehmlassung teilweise erst Ende Oktober 2025 starten will.

Die rasche Umsetzung der von den eidgenössischen Räten an den Bundesrat überwiesenen Motionen wäre ein wichtiges Zeichen mit Blick auf eine Lösung bezüglich des Status S gewesen, so Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Mario Fehr. Dass der Bundesrat diese nicht schneller vorantreibe, sei bedauerlich: «Nur so kann dem Missbrauch wirkungsvoll begegnet werden.» Der Kanton Zürich begrüsst aber den heute bekannt gegebenen Grundsatzentscheid des Bundesrates und wird die weiteren Schritte zur Umsetzung der Motionen genau verfolgen und begleiten.

Grundsätzliche Klärung des Status S durch den Bund ist dringlich

Da im Frühjahr 2027 die ersten S-Bewilligungen aufgrund der Befristung auf fünf Jahre auslaufen, muss der Bundesrat die Frage des Status darüber hinaus so rasch wie möglich grundsätzlich klären. Nur so schafft er für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Schweiz um Schutz nachgesucht haben, Sicherheit bezüglich ihrer Situation und für die Schweiz Klarheit, wer hier integriert werden soll und wer das Land verlassen muss.

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