Kanton hält an der Schliessung der Eigentalstrasse fest
Medienmitteilung 08.04.2025
Die Eigentalstrasse führt mitten durch eines der bedeutendsten Naturschutzgebiete im Kanton Zürich. Sie soll deshalb Ende Juli 2027 für den Durchgangsverkehr geschlossen und zu einem Veloweg rückgebaut werden. Dies wurde vom Kanton und den Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf und Kloten 2017 rechtskräftig beschlossen. Der Kanton hält an diesem Vorgehen fest. Er ist aber bereit, die Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, um punktuelle verkehrliche Auswirkungen abzufedern.
Die Eigentalstrasse zwischen Oberembrach und Nürensdorf führt mitten durch eines der bedeutendsten Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Kanton Zürich und beeinträchtigt Lebensräume von nationaler Bedeutung. 2017 haben der Kanton und die Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf und Kloten gemeinsam beschlossen, dass die Strasse nach einer zehnjährigen Übergangsfrist per Ende Juli 2027 für den Durchgangsverkehr geschlossen und anschliessend zu einem Veloweg rückgebaut werden soll. Gegen die koordinierten Beschlüsse der drei Gemeinden und der betroffenen kantonalen Stellen wurden keine Rekurse ergriffen, sie sind somit rechtskräftig. Den Beschlüssen liegt eine vom Kanton und den Gemeinden unterschriebene Vereinbarung zugrunde.
Erneute Interessenabwägung nicht angezeigt
2023/24 haben die Stimmbevölkerung von Oberembrach und Nürensdorf sowie das Stadtparlament von Kloten ihren Exekutiven den Auftrag erteilt, sich für die Offenhaltung der Eigentalstrasse zu engagieren. Seither fanden mehrere Gespräche zwischen dem Kanton und den drei Gemeinden statt. Baudirektor Martin Neukom hat den Gemeinden gestern die Position des Regierungsrats erläutert, die auch aus einer kürzlich publizierten Antwort auf eine Anfrage im Kantonsrat hervorgeht (siehe RRB Nr. 254/2025). Der Kanton hält an den rechtskräftigen Beschlüssen von 2017 und somit an der vereinbarten Schliessung der Strasse fest. Der Entscheid von 2017 basiert auf einer sorgfältigen Abwägung von Verkehrs- und Naturschutzinteressen. An den zugrundeliegenden Fakten hat sich seither nichts geändert. Eine erneute Interessenabwägung ist deshalb nicht angezeigt.
Kanton zu Unterstützung bei Massnahmen gegen Ausweichverkehr bereit
Die Eigentalstrasse ist eine kommunale Verbindungsstrasse. Messungen in der Umgebung zeigen, dass sich das Verkehrsaufkommen in den vergangenen zehn Jahren nicht wesentlich verändert hat. In letzter Zeit war der Verkehr sogar stagnierend bis leicht rückläufig. Die temporären Strassensperrungen während der Amphibienlaichzeit im Sommer führen zu einer Verkehrsverlagerung von rund 2000 Fahrzeugen pro Tag. Dieser Verkehr wird zum grössten Teil auf das übergeordnete Strassennetz gelenkt. Ein kleiner Teil der Fahrzeuglenkenden sucht den Weg über die umliegenden Weiler, was für die dortige Bevölkerung spürbar ist. Es sind deshalb geeignete Massnahmen zu finden, wie die negativen Auswirkungen der dauerhaften Strassensperrung in den Weilern begrenzt werden können. Der Kanton ist bereit, die Gemeinden dabei beratend zu unterstützen.
Positive Wirkung auf die Natur wissenschaftlich bestätigt
Die Eigentalstrasse durchschneidet heute Lebensräume von nationaler Bedeutung. Die geplante Schliessung der Strasse ist für die Natur ein grosser Gewinn. Dies wird durch eine wissenschaftliche Analyse bestätigt, die der Kanton und die Gemeinden gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Negative Einflüsse auf Tiere und Pflanzen durch Schadstoffe, Lärm und Licht von der Strasse sowie das Kollisionsrisiko für Wildtiere verschwinden weitestgehend. Durch den Rückbau zu einem schmaleren Radweg nimmt auch die trennende Wirkung der Strasse ab. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Verlusts der Biodiversität, der das Funktionieren der Natur als unserer Lebensgrundlage gefährdet, sind solche Aufwertungen dringend notwendig. Auch das Bundesrecht verlangt, dass Beeinträchtigungen in Lebensräumen von nationaler Bedeutung bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit möglich beseitigt werden. Die geplante Schliessung der Eigentalstrasse hält diese rechtliche Vorgabe ein.