Tötungsdelikt im Langstrassenquartier vom August 2023: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
Medienmitteilung 26.03.2025
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte März 2025 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen Mordes erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im August 2023 in einer Bar in der Stadt Zürich einen Mann getötet zu haben.
Am 30. August 2023 verstarb ein Mann nach einem Gewaltdelikt in einer Bar im Stadtzürcher Langstrassenquartier. Gemeinsame Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie der Staatsanwaltschaft I für Schwere Gewaltkriminalität führten zur Identifizierung und Anfang November 2023 schliesslich zur Verhaftung des mutmasslichen Täters (siehe Medienmitteilung vom 6. November 2023).
Im Nachgang zum Tötungsdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich Ablauf und Hintergründe der Tat zu klären. Mit Anklage vom 17. März 2025 an das Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwaltschaft I die Untersuchung gegen den heute 52-jährigen ungarischen Beschuldigten nun abgeschlossen. Ihm wird vorgeworfen, am 30. August 2023 um die Mittagszeit einen Barmann in einer Zürcher Bar unvermittelt mit Reizstoff besprüht und anschliessend mit einer Stichwaffe mehrfach auf das wehrlose Opfer eingestochen zu haben. Trotz umgehender medizinischer Hilfe verstarb der Mann kurz nach der Tat an den Folgen seiner Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den nicht geständigen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Landesverweisung.
Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.
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