Regierungsrat will für USZ Fremdkapital zu günstigen Konditionen für Neubau aufnehmen

Das Universitätsspital Zürich ist zur Finanzierung seines Neubaus Campus Mitte 1 und 2 auf Fremdkapital angewiesen. Zur Entlastung des Staatshaushalts sollen diese Fremdmittel grösstenteils durch den Kanton aufgenommen werden, da der Kanton am Markt günstigere Zinsen erhält. Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag.

Das Universitätsspital Zürich (USZ) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und Teil des Zürcher Staatshaushalts. Die vom USZ aufgenommenen Anleihen und diejenigen des Kantons erscheinen in der gleichen Bilanzposition des Staatshaushalts («langfristige Finanzverbindlichkeiten»). Der Kanton kann Anleihen jedoch zu günstigeren Konditionen als das USZ aufnehmen und trägt somit niedrigere jährliche Zinskosten.

Für die Finanzierung des Neubaus Campus Mitte 1 und 2 rechnet das Universitätsspital mit einem Fremdmittelbedarf von 820 Mio. Franken. Davon sollen 690 Mio. Franken direkt durch den Kanton finanziert werden. Gemäss dem Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat nimmt der Kanton die notwendigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf und stellt sie dem Universitätsspital mit einer zusätzlichen Marge von 0,25 Prozent als Darlehen zur Verfügung. Durch die insgesamt niedrigeren Zinskosten wird die konsolidierte Rechnung des Kantons während der gesamten Laufzeit der Transaktion (ungefähr 2026–2040) voraussichtlich um rund 51 Mio. Franken entlastet. Für die konsolidierte Rechnung ist unerheblich, ob das USZ oder der Kanton die langfristigen Finanzverbindlichkeiten aufnimmt. Die entsprechende Position in der konsolidierten Bilanz wächst in jedem Fall. Da es sich um eine reine Finanzierungstransaktion handelt und an der realen Bautätigkeit des USZ nichts ändert, hat der Beschluss keine Auswirkungen auf die Investitionspriorisierung.

Mit dem gleichen Beschluss soll der Regierungsrat zudem ermächtigt werden, die kantonalen Darlehen an das USZ insoweit in Dotationskapital umzuwandeln, bis eine Eigenkapitalquote des USZ von 60 Prozent erreicht ist. Diese Zielgrösse entspricht der ursprünglichen Eigenkapitalquote bei der Immobilienübertragung vom Kanton an das USZ im Jahr 2018.

Bei der Aufnahme und Weiterreichung des Fremdkapitals handelt es sich gemäss § 16 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich um eine neue Ausgabe im Sinne des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG), das heisst, der Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Kantonsratsmitglieder und untersteht dem fakultativen Referendum.
 

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