Kantonale Volksabstimmung, Vorlage vom 22. September 2024
Mitteilung 22.08.2024
Am 22. September 2024 gelangt im Kanton Zürich eine kantonale Vorlage über eine Änderung des Bildungsgesetzes zur Abstimmung. Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Silvia Steiner erläutert die Vorlage und den Standpunkt der Zürcher Regierung.
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Um was geht es bei der Vorlage?
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Ihre Wegweisung ist z. B. wegen Krieg im Herkunftsstaat nicht möglich. Im Kanton Zürich können sie gemäss geltendem Recht erst Ausbildungsbeiträge beziehen, wenn sie sich fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben. Die zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung will auf diese Wartefrist verzichten.