Bessere Bedingungen für Lehrpersonen und Schulleitungen

Die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen und Schulleitungen sollen verbessert werden. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat nach der Auswertung der Vernehmlassung zum neu definierten Berufsauftrag (nBA) verschiedene Anpassungen vor. Unter anderem geht es darum, Klassenlehrpersonen zu stärken und den administrativen Aufwand zu verringern.

Medienkonferenz vom 9. Juli 2024
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Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 9. Juli 2024
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom 9. Juli 2024

Die Anstellung an der Zürcher Volksschule soll langfristig attraktiv bleiben. Um Lehrpersonen und Schulleitende zu entlasten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, möchte der Regierungsrat den Berufsauftrag der Lehrpersonen der Volksschule weiterentwickeln. Er schlägt dem Kantonsrat folgende Änderungen vor, die von den Teilnehmenden der Vernehmlassung zum neu definierten Berufsauftrag (nBA) mehrheitlich befürwortet worden sind:

  • Klassenlehrpersonen werden gestärkt: Die Arbeitszeitpauschale, d.h. die Anzahl für die Führung einer Klasse zugesprochenen Stunden, wird schrittweise von heute 100 Stunden auf 120 Stunden pro Jahr erhöht. Die Schulleitung kann zusätzliche Stunden zuteilen, falls die Grösse oder die Zusammensetzung einer Klasse dies erfordert.
  • Lehrpersonen werden administrativ entlastet: Die Verpflichtung zur Zeiterfassung wird weitgehend aufgehoben. Ausserdem wird die Anzahl der Tätigkeitsbereiche auf drei reduziert. Dies vereinfacht die Arbeitszeitplanung.
  • Lehrpersonen in der Berufseinstiegsphase erhalten mehr Zeit: Im Tätigkeitsbereich Unterricht stehen den Lehrpersonen während der anspruchsvollen Einstiegsphase neu 61 Stunden pro Wochenlektion zur Verfügung (heute sind es 59,5 Stunden pro Wochenlektion).
  • Schulleitungen erhalten mehr Ressourcen und eine höhere Lohneinstufung: Die zeitlichen Ressourcen für die Schulleitungen werden aufgrund zusätzlicher Aufgaben um rund 30 Prozent erhöht, zudem werden die Schulleitungen neu in eine höhere Lohnklasse eingereiht.
  • Der minimale Beschäftigungsgrad wird erhöht: Statt 35 Prozent gilt neu 40 Prozent als minimaler Beschäftigungsgrad. Um dem zunehmenden Bedarf an Lehrpersonen gerecht zu werden, ist eine moderate Erhöhung des minimalen Pensums notwendig. Ausserdem kann so der Aufwand für die Koordination zwischen den Lehrpersonen verringert und die Einsatzplanung vereinfacht werden.

Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung der Stunden pro Wochenlektion (von 58 auf 60 Stunden) für alle Lehrpersonen wurde im Rahmen der Vernehmlassung wegen der hohen finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Kanton kritisiert. Wegen dieser Rückmeldung sieht der Regierungsrat von der Anpassung ab.

Auswirkungen für Kanton und Gemeinden

Die Weiterentwicklung des neuen Berufsauftrags hat finanzielle Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden. Die Pauschale für Klassenlehrpersonen soll gestaffelt erhöht werden, im ersten Jahr auf 110 Stunden und im zweiten Jahr auf 120 Stunden. Die Kosten im ersten Jahr betragen für den Kanton rund 10 Mio. Franken und für die 160 Gemeinden insgesamt rund 42 Mio. Franken. Nach der vollständigen Umsetzung wird mit jährlichen Mehrkosten von 13 Mio. Franken für den Kanton und 54 Mio. Franken für die Gemeinden gerechnet.

Für die Anpassungen am neu definierten Berufsauftrag sind Änderungen (Teilversionen) im Lehrpersonalgesetz (LPG) und der Lehrpersonalverordnung (LPVO) nötig. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat dazu die entsprechenden Gesetzes- und genehmigungspflichtigen Verordnungsanpassungen.

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