Kantonaler Gestaltungsplan für Kiesabbau und Deponie Goldbach liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 26.04.2024
Im Gebiet Goldbach zwischen Rüti und Wald soll ein Kiesabbau mit anschliessender Deponie des Typs B entstehen. Die Grundlage bildet ein kantonaler Gestaltungsplan, der vom 26. April bis 26. Juni 2024 öffentlich aufliegt.
Im Gebiet Goldbach zwischen Rüti und Wald wurde von 1967 bis in die 1990er-Jahre Kies abgebaut. Dabei entstanden eine östliche und eine westliche Grube. Zwischen den beiden Gruben soll eine Deponie des Typs B (Inertstoffe) entstehen. Mit dem Aushub der Deponie kann gleichzeitig auch das Kiesvorkommen abgebaut und genutzt werden.
Kiesabbau und Wiederverfüllung der Deponie sollen parallel laufen
Der Bedarf für eine Deponie Typ B ist für das Zürcher Oberland ausgewiesen, da gegenwärtig keine Deponie Typ B in Betrieb ist und die in der Region Pfannenstil gelegene Deponie Chrüzlen (Typ B) praktisch verfüllt ist. Das Einzugsgebiet der Deponie Goldbach wird die gesamte Planungsregion Oberland und den südlichen Teil der Planungsregion Pfannenstil umfassen. Dank ihrer Lage sind kurze Transportwege garantiert, was neben ökologischen Vorteilen auch eine Entlastung des regionalen Strassennetzes mit sich bringt. Da parallel zum Kiesabbau bereits die Auffüllung der Deponie beginnt, können Lastwagen sowohl für die Anlieferung wie auch für den Wegtransport mit Material beladen und somit die Zahl der Leerfahrten verringert werden.
Öffentliche Auflage bis zum 26. Juni
Die Basis für den Kiesabbau und die Deponie bildet der kantonale Gestaltungsplan «Kiesabbau und Deponie Goldbach». Er regelt verschiedene Themenbereiche verbindlich: Nebst Vorgaben zum Kiesabbau, zur Auffüllung und zur Etappierung sind dies unter anderem auch die Erschliessung, Massnahmen zum Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie zur Rekultivierung und Endgestaltung.
Die Unterlagen des Gestaltungsplans, der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Rodungsgesuchs liegen während 60 Tagen vom 26. April bis 26. Juni 2024 öffentlich auf. Während dieser Frist können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf äussern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Standortgemeinden Rüti und Wald sowie der Regionalplanung Zürcher Oberland. Die Einwendungen werden von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Einwendungsbericht zusammengefasst. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt.