Kanton Zürich fördert den Bau von Bike & Ride-Anlagen

Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden bei der Erstellung von Bike & Ride-Anlagen und trägt damit einen wichtigen Teil bei für eine nachhaltige Mobilität. Gemeinden, die nicht Teil eines Agglomerationsprogramms sind, können neu vom Förderprogramm «Bike & Ride-Anlagen» profitieren.

2020 hatte der Kantonsrat ein Postulat betreffend «Multimodales Pendeln fördern» an den Regierungsrat überwiesen. Mit dem Postulat wurde gefordert, dass der Kanton vermehrt für eine bessere Umsteige-Infrastruktur an Bahnhöfen sorgt. Der Kanton kommt nun dieser Forderung nach. Unter der Federführung des Amts für Mobilität lanciert der Kanton das Förderprogramm «Bike & Ride-Anlagen».

«Attraktive Bike & Ride-Anlagen an Bahnhöfen sind sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten eine Grundvoraussetzung, um die sogenannte erste bzw. letzte Meile mit dem Velo zu fahren», betont die für das Förderprogramm zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Sie stellen damit einen wichtigen Eckpfeiler zur Förderung von multimodalen Reisen und einer nachhaltigen Mobilität dar.» Denn nur wer sein Velo sicher und geschützt abstellen kann, wird seine Wegkette multimodal gestalten.

Neu profitieren rund 100 Zürcher Gemeinden

Während Städte und Gemeinden, die Teil eines Agglomerationsprogramms sind, bereits seit 2007 für die Erstellung von Bike & Ride-Anlagen eine Mitfinanzierung durch den Bund beantragen können, waren bis jetzt rund 100 Zürcher Gemeinden von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Ab 1. Januar 2024 werden Anlagen in Städten und Gemeinden ohne Agglomerationsprogramm durch den Kanton mitfinanziert. Für die nächsten vier Jahre wird jährlich ein Betrag von 750'000 Franken im Budget eingestellt.

Damit der Kanton eine Bike & Ride-Anlage mitfinanziert, müssen gewisse Qualitätsanforderungen erfüllt sein:

  • Zentrale Lage mit möglichst kurzen, hindernisfreien Wegen zu Perron / Haltekanten
  • Überdachung sowie seitlicher Witterungsschutz, um die Velos vor der Witterung zu schützen
  • Subjektiv und objektiv sicher, d.h. gut einsehbar angeordnet und in dunklen Stunden beleuchtet
  • Möglichkeit, die Velos an der Anlage anzuschliessen

Die Gemeinden können ihr Fördergesuch ab 1. Januar 2024 beim Amt für Mobilität einreichen.

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