Treffen von Zürcher Religionsgemeinschaften

Erstmals hat der Kanton Zürich die Dachverbände aller Zürcher Religionsgemeinschaften zu einem Informations- und Austauschtreffen eingeladen. Am Anlass diskutierten die anwesenden Vertretenden von Kanton und Religionsgemeinschaften Erwartungen und Bedürfnisse von verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften an den Staat.

Religionsgemeinschaften, die verfassungsrechtlich nicht anerkannt sind, gewinnen im Kanton Zürich an Bedeutung. Darunter gibt es auch sehr etablierte Gemeinschaften. So sind beispielsweise über sechs Prozent der Zürcher Bevölkerung Teil der muslimischen Gemeinschaft. Während die Beziehungen des Kantons zu den anerkannten Gemeinschaften gesetzlich geregelt sind, ist das Verhältnis des Staates zu den nicht-anerkannten Gemeinschaften nicht so klar geregelt.
Welche Erwartungen haben nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich an den Staat und an die anerkannten Religionsgemeinschaften? Eine Befragung bei 22 Dachverbänden der verschiedenen Religionsgemeinschaften im Jahr 2022 hat dies erstmals erhoben. Durchgeführt hat die Befragung das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut in Zusammenarbeit mit dem Religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Zürich.

Wunsch nach mehr Sichtbarkeit

Die Antworten sind differenziert. Es zeigen sich jedoch einige zentrale Anliegen, zum Beispiel der Wunsch nach gesellschaftlicher Wertschätzung der religiösen Traditionen. Mehr Sichtbarkeit beispielsweise in offiziellen Dokumenten und Statistiken oder eine finanzielle Unterstützung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen sind weitere oft formulierte Bedürfnisse.

Über die Ergebnisse der Befragung diskutierten Vertretende von Zürcher Religionsgemeinschaften am 21. September 2023 an einem Informations- und Austauschanlass. Eingeladen waren Vertretende der Dachverbände aller nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich. Anwesend waren auch Vertretende sämtlicher anerkannten Religionsgemeinschaften.

Die Ergebnisse der Befragung fliessen in die aktuellen Überlegungen bezüglich einer zukünftigen Gestaltung des Verhältnisses des Staates zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich ein.

Mehr zum Thema

Der Kanton Zürich anerkennt fünf Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich: die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde Zürich OR Chadasch. Die Beziehungen des Kantons zu diesen Gemeinschaften sind klar geregelt. Unter anderem arbeiten Kanton und anerkannte Religionsgemeinschaften im Rahmen von gemeinsamen Arbeitsschwerpunkten zusammen.

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