Fallkosten 2022 der Zürcher Spitäler

Die durchschnittlichen Fallkosten der Zürcher Spitäler sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 2.2 Prozent auf 10'660 Franken gestiegen. Zentrale Gründe für den Kostenanstieg sind die allgemeine Teuerung und der Fachkräftemangel.

Der Kanton Zürich veröffentlicht jährlich die nach Schweregrad bereinigten Fallkosten für stationäre Spitalbehandlungen im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Die Basis des Fallkostenvergleichs bilden Kostenanalysen der Zürcher Akutspitäler, welche nach einheitlicher Methode erhoben werden.

Die durchschnittlichen schweregradbereinigten Fallkosten 2022 sind gegenüber dem Vorjahr um 2.2 Prozent bzw. gegenüber 2019 (vor der Covid-Pandemie) um 4.2 Prozent gestiegen. In den vergangenen Jahren ist bei den akutstationären Fallkosten somit in der Tendenz ein Wachstum feststellbar. Im Jahr 2022 wurden im Vergleich zu 2019 nur unwesentlich mehr Behandlungen in Zürcher Akutspitälern durchgeführt, obwohl die Bevölkerung im Kanton Zürich in dieser Zeitspanne deutlich stärker gewachsen ist. Zudem ist der durchschnittliche Schweregrad in den letzten Jahren leicht gestiegen. Daraus folgt, dass pro Einwohnerin bzw. Einwohner des Kantons Zürich 2022 weniger akutstationäre Behandlungen durchgeführt wurden als 2019, die durchgeführten Eingriffe in der Tendenz jedoch etwas schwerer und komplizierter sind.

Im Mehrjahresvergleich allgemein zu beachten gilt es, dass die Zahlen des Jahres 2020 als Ausreisser zu betrachten sind. Aufgrund der Covid-Pandemie und den verschobenen elektiven Eingriffen sind die Fallzahlen zwischenzeitlich eingebrochen und die Fallkosten stark angestiegen. Die Zahlen des Jahres 2020 sind deshalb stark verzerrt.

Abbildung verschiedener Verläufe von 2019 bis 2022
Abbildung 1: Durchschnittliche schweregradbereinigte Fallkosten, Anzahl behandelte Patienten und Schweregrad (CMI) 2019 – 2022. Basis: Alle Spitalbehandlungen im KVG-Bereich in Akutspitälern auf der Spitalliste des Kanton Zürich; ohne Geburtshäuser. Quelle: Gesundheitsdirektion

Betrachtet man die Entwicklung der Fallkosten im Einzelnen, so zeigt sich, dass bei einer Mehrheit der Akutspitäler (13 von 22) die Fallkosten 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Demgegenüber stehen neun von 22 Spitälern, die ihre Fallkosten reduzieren konnten. In der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung der Fallkosten 2019 – 2022 pro Listenspital aufgeführt:

Fallkosten Spitäler 2022
Abbildung 2: Durchschnittliche schweregradbereinigte Fallkosten sowie der durchschnittliche Schweregrad (CMI) 2019 – 2022 pro Betrieb. Basis: KVG-Patienten im stationären akutsomatischen Bereich. Sortiert nach Fallkosten 2022. Quelle: Gesundheitsdirektion

Wichtige Themen wie die Teuerung, geforderte Personalmassnahmen im Zuge des sich seit der Pandemie akzentuierten Fachkräftemangels und die hohe Nachfrage nach Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prägen aktuell das schweizerische Gesundheitswesen. Sowohl Energie- wie auch Personalkosten sind 2022 in der Schweiz und international gestiegen, was auf personal- und energieintensive Einrichtungen wie Spitäler besondere finanzielle Auswirkungen hat. Verschiedene Spitäler haben zudem berichtet, dass sie aufgrund von Personalengpässen gewisse stationäre Betten 2022 nicht betreiben konnten, was die Anzahl an akutsomatischen Behandlungen in Zürcher Spitälern insgesamt reduziert hat. Auf diese Weise wurden die Fixkosten auf weniger Fälle verteilt. Zum Kostenwachstum beigetragen haben auch Aspekte wie der medizinische Fortschritt oder die Entwicklung der Demografie. Weiter müssen Spitäler laufend ihre Infrastruktur erneuern und ihre Prozesse verbessern. Oft sind damit kurzfristige Kostensteigerungen verbunden, wenn beispielsweise Neubauten von Spitalgebäuden geplant bzw. bezogen oder Digitalisierungsprojekte in Angriff genommen werden. Langfristig kommen solche Investitionen den Patientinnen und Patienten im Kanton Zürich zugute.

Es bleibt eine stetige Aufgabe, unnötige Kostenentwicklungen im akutstationären Bereich im Kanton Zürich zu vermeiden. Im Rahmen der Überarbeitung der Spitallisten hat der Kanton Zürich einen Fokus auf die Konzentration von Leistungen gesetzt, was sich positiv auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung auswirkt. Zudem entwickelt die Gesundheitsdirektion zusammen mit einem Expertengremium ein Monitoring über die Indikationsqualität bei Zürcher Listenspitälern. Weiter will die Gesundheitsdirektion mit verschiedenen Präventionsmassnahmen u.a. die Gesundheitskompetenz der Zürcher Bevölkerung stärken, denn jede Person kann einen Beitrag leisten, das Gesundheitssystem zu entlasten.
 

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