Finanzdirektion bereitet steuerliche Entlastung für Firmen und Private vor
Medienmitteilung 21.07.2023
Mit dem zweiten Schritt eines massvollen und massgeschneiderten Steuerpakets soll der Kanton Zürich Steuersubstrat sichern und den Wirtschaftsstandort festigen. Die Finanzdirektion startet dazu eine Anhörung der Städte und Gemeinden. Zudem gleicht sie auf Anfang 2024 die kalte Progression aus.
Die Steuererträge von Unternehmen sind für den Wirtschaftskanton Zürich und seine Städte und Gemeinden von grosser Bedeutung. Rund 20 Prozent der Steuererträge des Kantons gehen auf juristische Personen zurück. Für den Erhalt dieses Steuersubstrats führte der Kanton in den vergangenen Jahren den ersten Teil der massvollen und massgeschneiderten Steuervorlage 17 (SV17) ein. Den Hintergrund bildeten die Abschaffung der Statusgesellschaften und weitere Änderungen der steuerrechtlichen Vorgaben durch den Bund mit der Steuer-AHV-Vorlage (STAF).
Jetzt hat die Finanzdirektion die nötigen Vorbereitungen getroffen, um die SV17 vollständig umzusetzen. «Dieser zweite Schritt soll helfen, das Steuersubstrat zu erhalten und den Wirtschaftsstandort zu festigen», sagte Finanzdirektor Ernst Stocker am traditionellen Sommerspaziergang vor Medienschaffenden, der dieses Mal in die Liegenschaft des Kantonalen Steueramts führte. Unternehmen werden leicht entlastet, Aktionärinnen und Aktionäre hingegen etwas stärker in die Pflicht genommen. Konkret ist eine Senkung des einfachen Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6 Prozent vorgesehen. Dadurch sinkt die gesamte Gewinnsteuerbelastung von 19.7 auf 18.2 Prozent (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf dem Gewinn vor Steuern). Zudem soll die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 50 auf 60 Prozent erhöht werden. Demnach sind neu 60 von 100 Franken Gewinnausschüttung zu versteuern.
Verändertes Umfeld
Das steuerliche Umfeld des Kantons Zürich veränderte sich in den vergangenen Jahren stark. Im Zug der STAF haben etliche Kantone ihre Gewinnsteuersätze teils deutlich gesenkt. Gemäss dem jüngsten Steuerbelastungsmonitor hat der Kanton Zürich heute die höchste ordentliche Gewinn- und Kapitalbelastung von allen Kantonen. Seit 2006 büsste er im interkantonalen Vergleich insgesamt 13 Plätze ein.
Die Gesamtzahl von steuerpflichtigen Unternehmen im Kanton Zürich ist in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Neugründungen von 85’000 auf rund 96’000 gestiegen. Einer Auswertung des Kantonalen Steueramts zufolge sind während dieser Zeit indes jeweils mehr Unternehmen aus dem Kanton Zürich weg- als zugezogen. Zudem fanden bei mehreren Konzernen bedeutende Funktions- und Personalverschiebungen und somit Gewinnverschiebungen aus dem Kanton Zürich statt. Dies weist auf einen Verlust von Steuersubstrat von Kanton, Städten und Gemeinden hin. Zudem deutet der leichte Rückgang des Ressourcenindexes im Nationalen Finanzausgleich darauf hin, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Vergleich mit anderen Kantonen abgenommen hat.
Geringe finanzielle Auswirkungen
Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen des zweiten Schritts gab die Finanzdirektion der BAK Economics AG den Auftrag, eine frühere Studie zu den Folgen der SV17 zu aktualisieren. Die Studie stützt sich auf eine umfassende Simulation aller statischen und dynamischen Effekte und berücksichtigt somit auch die Anpassungsprozesse der Unternehmen. Im wahrscheinlichsten Szenario sind für den Kanton insgesamt und mittelfristig betrachtet keine Mindereinnahmen zu erwarten. Auch für die Gemeinden ergeben sich insgesamt keine signifikanten Mindereinnahmen. Ihre Mindereinnahmen aufgrund der Senkung des Gewinnsteuersatzes werden durch die Mehrerträge aus der Erhöhung der Dividendenbesteuerung grösstenteils kompensiert.
Die Finanzdirektion gibt die Vorlage zum zweiten Schritt der SV17 den Städten und Gemeinden zur Anhörung. Sie haben bis 15. September 2023 Gelegenheit, sich zum Geschäft zu äussern. Im besten Fall tritt die Reform auf Anfang 2025 in Kraft.
Ausgleich der kalten Progression
Auf den 1. Januar 2024 werden die Tarife und Abzüge der Einkommens- und der Vermögenssteuer der Teuerung angepasst. Die Finanzdirektion hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Gemäss dem Steuergesetz gleicht sie die kalte Progression jeweils auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode aus. Massgebend ist der Stand des Landesindexes vom Mai des Vorjahrs.
Letztmals wurde die Teuerung per 1. Januar 2012 auf der Basis eines Indexwertes von 162,7 Punkten ausgeglichen. Danach lag der Landesindex jeweils unter diesem Wert, weshalb keine kalte Progression auszugleichen war. Ende Mai 2023 beträgt der Landesindex der Konsumentenpreise nun 168,0 Punkte und liegt somit 3,3 Prozent höher als der Indexwert beim letzten Ausgleich. Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden daher in diesem Umfang erhöht und die Privatpersonen entsprechend entlastet. Die Anpassung führt für den Kanton zu Steuerausfällen von rund 90 Millionen Franken bei der Einkommenssteuer und rund 10 Millionen Franken bei der Vermögenssteuer. Entsprechende Steuerausfälle ergeben sich bei den Gemeinden.