Regierungsrat beantragt Beitrag für die Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025

Der Regierungsrat will die UEFA Women’s EURO 2025 in der Schweiz mit 3,5 Mio. Franken unterstützen. Er beantragt dem Kantonsrat, einen entsprechenden Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds zu genehmigen. Das Geld soll zum Beispiel für Rahmenaktivitäten von Schulen oder für Begleitmassnahmen zur Förderung des Frauenfussballs im Kanton Zürich verwendet werden.

 Schweizer Fussballnationalmannschaft der Frauen
Schweizer Fussballnationalmannschaft der Frauen. Quelle: Frank Haug, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons Bild « Schweizer Fussballnationalmannschaft der Frauen» herunterladen

Im Sommer 2025 findet mit der UEFA Women’s EURO die grösste frauenspezifische Sportveranstaltung Europas in der Schweiz statt. Die Stadt Zürich ist mit dem Stadion Letzigrund einer von acht Austragungsorten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) will mit der Frauen-Fussball-EM erstens ein Fest mit internationaler Ausstrahlung veranstalten und zweitens Impulse für die Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfussballs setzen. Der Kanton Zürich hatte schon die Kandidatur des SFV mit einem Beitrag der Sicherheitsdirektion unterstützt.

Vom Geld aus dem Gemeinnützigen Fonds gehen 2 Mio. Franken als pauschaler Beitrag an die Stadt Zürich. Sie wird ihn für das «Host-Town-Programm» verwenden. Die weiteren Fondsgelder fliessen in Projekte des kantonalen Sportamts im restlichen Kanton. Hierzu gehören zum Bespiel Rahmenaktivitäten wie Schul- und Fanprojekte und Spielerinnenbesuche oder Begleitmassnahmen der UEFA und des SFV, um die Bedingungen für den Frauenfussball zu verbessern.

«Diese Europameisterschaft ist ein Leuchtturmprojekt und wird aus sportlicher wie aus gesellschaftlicher Sicht ein Gewinn für den Kanton Zürich», sagt Finanzdirektor Ernst Stocker. «Fussball ist einer der wichtigsten Integrationsmotoren», hält Regierungspräsident und Sportminister Mario Fehr fest. «Mit einem grossen Turnier wie der EURO wird der Frauen- und Mädchenfussball noch mehr Auftrieb erhalten.»

Da der beantragte Beitrag 1 Mio. Franken übersteigt, muss der Entscheid des Regierungsrats vom Kantonsrat genehmigt werden.

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