Effizientere und umweltfreundlichere Mobilität in der Region Pfannenstil dank regionalem Gesamtverkehrskonzept
Medienmitteilung 22.06.2023
Unter Federführung des Amts für Mobilität und unter Einbezug der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP), der kantonalen Fachstellen und der Gemeinden in der Region Pfannenstil wurde ein regionales Gesamtverkehrskonzept (rGVK) zur besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr erarbeitet. Dieses knüpft an das Gesamtverkehrskonzept des Kantons Zürich an und bildet für künftige verkehrsplanerische Vorhaben in der Region Pfannenstil die Planungsgrundlage sowie den Orientierungsrahmen.
Prognosen gehen für die Region Pfannenstil bis 2040 von einem Bevölkerungswachstum um knapp 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 aus. Im selben Zeitraum wird auch eine Zunahme der Beschäftigten um 14 Prozent erwartet. Die Nähe der Region Pfannenstil zu Zürich und die im Vergleich zur Beschäftigtenzahl hohe Anzahl Einwohnende hat zur Folge, dass der Anteil von Wegpendelnden in der Region besonders hoch ist. Die beiden Hauptverkehrsachsen, die See- und Forchstrasse, sind folglich stark vom Verkehr belastet. Zu Spitzenzeiten stösst auch der öffentliche Personenverkehr vermehrt an seine Kapazitätsgrenzen.
Das rGVK Pfannenstil, welches unter der Federführung des Amts für Mobilität und unter Einbezug der ZPP, der kantonalen Fachstellen und der Gemeinden der Region Pfannenstil erarbeitet wurde, soll zu einer effizienteren sowie raum- und umweltverträglicheren Abwicklung des Verkehrs beitragen. Um das erwartete Mobilitätswachstum und die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse sowie die damit verbundenen verkehrlichen Herausforderungen bewältigen zu können, sollen insbesondere der öffentliche Verkehr (öV) weiterentwickelt, der Fuss- und Veloverkehr gefördert und somit der motorisierte Individualverkehr (MIV) verlagert werden.
Aufbauend auf dem Zukunftsbild des regionalen Raumordnungskonzeptes wurden konkrete Ziele für die Zeit bis 2040 definiert und Strategien abgeleitet. Ausgehend von den acht Strategien wurden insgesamt 140 Massnahmen, aufgeteilt in elf Einzelmassnahmen und zehn Massnahmenpakete, identifiziert und in einem Umsetzungsplan zusammengefasst.
Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie Fuss- und Veloverkehrs
Der nächste bahnseitige Angebotsausbau ist mit dem Ausbauschritt STEP 2035 durch den Bund bereits beschlossen und soll möglichst rasch vorangetrieben werden. Im Zuge dieser Entwicklung soll auch das Busangebot angepasst werden. Ausserdem soll geprüft werden, ob die wichtigen Verbindungen in Richtung Oberland und Glattal mit dem öffentlichen Verkehr verbessert werden können. Die Massnahmen werden im Rahmen weiterer öV-Planungen vertieft und gegebenenfalls in die ordentlichen Verfahren aufgenommen.
Für den Fuss- und Veloverkehr wiederum wird ein attraktives Gesamtnetz sowohl für den Freizeit- wie auch für den Alltagsverkehr angestrebt. Dieses Netz soll vorwiegend entlang der See- und der Forchstrasse ausgebaut werden.
Funktionsfähigkeit des Strassennetzes optimieren
Weiter soll die Funktionsfähigkeit des Strassennetzes für den MIV erhalten bleiben, jedoch soll dieser besser ins Siedlungsgebiet integriert werden. Dies soll durch entsprechende Massnahmen geschehen, wie beispielsweise mittels Verkehrsmanagementkonzepten, Aufwertung des Strassenraums, Erhöhung der Leistungsfähigkeit an diversen Kreiseln und der Harmonisierung der Geschwindigkeit auf der Seestrasse. Zusätzlich wird die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes geprüft und bei Bedarf verbessert.
Vertiefungsstudie «gesamtverkehrliche Erschliessung Pfannenstil»
In einem nächsten Schritt wird das Amt für Mobilität ab Sommer 2023 die im Massnahmenplan des rGVK definierte gesamtverkehrliche Vertiefungsstudie in Angriff nehmen. Mit dieser Studie wird überprüft, ob die im regionalen Gesamtverkehrskonzept aufgeführten Massnahmen geeignet sind, um die Anschlüsse in die Nachbarregionen und ans übergeordnete Strassennetz zu gewährleisten, so dass die Region Pfannenstil in Zukunft gut angeschlossen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt es gemeinsam mit der ZPP, den Nachbarregionen sowie den kantonalen Stellen Massnahmen zu erarbeiten, welche die Infrastruktur oder das Angebot entsprechend der Ziele des rGVK optimieren.