Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2023/2024

Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2023/2024 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen. Grund dafür ist die schweizweit hohe Zahl an Anmeldungen.

Der Regierungsrat hat für das erste Studienjahr 2023/2024 die Zahl der verfügbaren Studienplätze der Bachelorstudiengänge festgelegt: 422 an der Medizinischen Fakultät (372 für die Humanmedizin einschliesslich Schwerpunkt Chiropraktik und 50 für die Zahnmedizin) und 90 an der Vetsuisse-Fakultät Zürich. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat der Regierungsrat eine Aufnahmekapazität in der Humanmedizin (einschliesslich Chiropraktische Medizin) von 380 Plätzen, in der Zahnmedizin von 44 Plätzen und in der Veterinärmedizin von 70 Plätzen beschlossen. Grund für die Zulassungsbeschränkung ist die hohe Zahl der bereits eingegangenen Anmeldungen. Von den 380 Masterstudierenden der Humanmedizin werden je 40 Studierende einen gemeinsamen Masterstudiengang mit den Universitäten St. Gallen und Luzern absolvieren.

Die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Tessin sowie die ETH Zürich beabsichtigen ebenfalls, für das Studienjahr 2023/2024 die Zulassung zum Medizinstudium zu beschränken. Die Durchführung des unter den Hochschulträgern koordinierten Eignungstests ist am 7. Juli 2023 vorgesehen.

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